Gastronomie in Coronazeiten
Der nächste Winter kommt bestimmt
Beuel - Nach dem Shutdown im März wähnte sich die heimische Gastronomie am
Boden. Waren es zu Beginn der durch die Corona-Pandemie bedingten
Schließungen Notlösungen zum Überleben wie Haustür- oder
Abholservice von Speisen, so verspürten die heimischen Gastronomen
seit Mai, verbunden allerdings mit Abstands- und Hygieneverordnungen,
Hoffnung auf bessere Zeiten.
Es konnte wieder ausgeschenkt und gekocht werden. Zuerst im kleineren
Rahmen aber danach mit den bekannten Beschränkungen wie
Maskenpflicht, Abstand zwischen den Tischen, Hygienevorschriften und
Listenführung von Gästen zur Corona Nachverfolgung.
Gefordert waren aber auch die Wirte, die deren Angaben auf
Plausibilität überprüfen mussten, was schon mal für Diskussionen
zwischen Gast und Service führte.
Weniger Verstöße gab es in der hiesigen Region, da die Öffnung der
bekannten Ausflugsgaststätten begrüßt wurde und die Gäste meist
Verständnis für die Maßnahmen hatten. Allerdings, so Michael
Opgenorth vom Bundeshäuschen in Oberkassel, hätten weniger die
jüngeren Besucher gegen die Namenserfassung als „das ältere
Semester“ gegen die Maßnahmen opponiert und sich verweigert. Die
Folge, wie auch in anderen Lokalitäten, war die Verweigerung der
Leistungen.
Dennoch wurden am 01. Oktober die Corona Schutzmaßnahmen verschärft
und beschlossen u. a. für Falschangaben ein Bußgeld in Höhe von 250
Euro zu verhängen.
Allerdings wird sich für die hiesigen Gastronomen nicht viel ändern.
Umfragen der Redaktion bei Wirten von Ausflugslokalen am Rheinufer, im
Siebengebirge in Restaurants, Eisdielen Bistrots und Gasstätten im
Rechtsrheinischen ergaben, dass es praktisch nicht vorkam, dass
Fake-Adressen aufgeführt wurden. Carmine Mezzarana vom Beueler
Tivoli, der ältesten Beueler Pizzeria und seit 1964 im
Familienbesitz, bestätigte die Aussagen seiner Kollegen, dass die
Beueler Gastronomie von Stammgästen lebt und diese froh sind, dass
ihr Stammlokal die Krise einigermaßen bewältigt, und es nicht nötig
hat gegen geltenden Bestimmungen zu verstoßen. Auch der Bonner
Stadtordnungsdienst hatte die Registrierungspflicht und keinen Grund
zu Beanstandungen gefunden.
So soll es nun auch in der Kalten Jahreszeit bleiben, wenn die
heimische Gastronomie ihren Gästen neben eingeschränkten
Innensitzplätzen entsprechende Plätze im Außenbereich anbieten
dürfen.
Hierzu hat die Stadtverwaltung die gebührenfreie Nutzung dieser bis
zum 31. März 2021 verlängert und genehmigt, dass auch Dächer oder
Wände, wie beispielsweise Sonnenschirme oder Markisen installiert und
Heizpilze aufgestellt werden dürfen.
Auf die zusätzliche Erhebung von Sondernutzungsgebühren wird
absehen, wenn die betreffenden Sondernutzungen ausschließlich oder
überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.
So haben in den letzten Tagen Gastronomen, die entsprechenden Raum zur
Verfügung haben, mit der Einrichtung der Außengastronomie begonnen,
wollen die Nutzung allerdings vom Kundenwunsch abhängig machen, auf
umweltschädliche Heizpilze verzichten und dafür Infrarotstrahler
einsetzen.
- Helmut Müller
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.