Friedrich-Breuer-Straße
"Geschäftsschädigendes Verhalten!"
Beuel - Mit einer Petition an die Bezirksvertretung Beuel hat die
Gewerbegemeinschaft Beuel auf die Dringlichkeitsentscheidung zur
Sperrung der Parkplätze auf der Friedrich-Breuer-Straße reagiert.
Allerdings wurden nun neue Fakten geschaffen, nachdem die
Kommunalaufsicht in dieser Woche die Beschwerde der CDU- und der
FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung zum Dringlichkeitsantrag
zurückgewiesen hat.
Nachdem die Koalition aus Grünen, SPD und Linken angekündigt hatte,
dass die im Mai von der damaligen BV bei der Stadt beantragte Sperrung
von 30 Parkplätzen auf der Nordseite der Friedrich-Breuer-Straße in
dieser Woche realisiert wird (Das SCHAUFENSTER berichtete), wurde
gleichzeitig damit begonnen auf der südlichen Straßenseite
Halteverbotsschilder aufzustellen und Parkscheinautomaten außer
Betrieb zu nehmen.
Das bringt nun wiederum die Gewerbetreibenden auf die Plame: „Zum
Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ablehnung des Widerspruchs, den
Beschluss vom November umzusetzen ist schon ein starkes Stück und
für die Gewerbetreibenden geschäftsschädigend. Wie können denn
jetzt die Bürger den Abholservice der Gewerbetreibenden von heute und
bis zum Ende der Beschränkungen nutzen“, reagierte Werner Koch als
Vorsitzender der GGB.
Die GGB, die Interessen von über 200 Geschäftstreibenden in Beuel
vertritt, begründete bereits in ihrer Petition mit dem Ergebnis einer
Umfrage den Beschluss zurückzunehmen bzw. entsprechende Abhilfe zu
schaffen. Daran beteiligten sich insgesamt 60 Unternehmen, wobei die
überwiegende Mehrheit ihre Geschäfte und Ladenlokale direkt in der
Friedrich-Breuer-Straße, in einer der Querstraßen oder zumindest im
Beueler Zentrum hat. 85 Prozent hatten sich hierbei für den Erhalt
der Parkplätze ausgesprochen. Dies betrifft Einzelhändler,
Gastronomiebetriebe und Dienstleister beispielsweise auch aus dem
Gesundheitssektor.
Viele befürchten eine negative bis hin zu einer existenzbedrohenden
Auswirkung auf ihr Geschäft. Knapp 82 Prozent gehen von negativen bis
sehr negativen Auswirkungen auf das Beueler Zentrum aus und fordern
gleichzeitig, dass sich auch in Zukunft möglichst wenig an der
Ausgestaltung der Friedrich-Breuer-Straße ändern darf.
Nicht zuletzt mit Unterstützung der GGB sei es in den letzten Jahren
gelungen dort eine große Zahl von inhabergeführten Geschäften mit
hoher Servicequalität zu installieren bzw. in Beuel zu halten, heißt
es von den Gewerbetreibenden. Leerstände sowie Ein-Euro-Läden seien
hier Fehlanzeige trotz immer stärker zunehmendem Onlinehandel,
großer Einkaufszentren in der näheren Umgebung und der Nähe zum
Bonner Zentrum.
Begründet wird Rücknahme des Dringlichkeitsantrages auch durch die
nicht mehr mögliche Erreichbarkeit der einzelnen Geschäftseinheiten
mit KFZ. Da jetzt aufgrund der Corona-Pandemie nahezu alle Geschäfte
seit Monaten mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen hätten, würde
der Entfall aller Parkplätze für nahezu alle Geschäftstreibenden
noch weniger Umsatz oder sogar Geschäftsschließungen für immer
bedeuten.
Zudem hielten sich aufgrund der Corona-Pandemie wesentlich weniger
Menschen in der Beueler Innenstadt auf und gleichzeitig benutzten
diejenigen, die die Beueler Innenstadt aufsuchen, vermehrt den eigenen
PKW, anstatt den ÖPNV.
Nach der Corona-Pandemie sei die GGB jederzeit zu Gesprächen bereit,
um „positive Entscheidungen für Beuel und damit für die
Beuelerinnen und Beueler mitzutragen und gemeinsam voranzutreiben!“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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