Nahversorger Ramersdorf
Planungen kommen voran
Ramersdorf - Seit 2005 diskutieren Kommunalpolitiker, Bürgervereine, Bürger
und Investoren über die Ansiedlung eines Nahversorgers in Ramersdorf
/ Küdinghoven. Dort haben die Bürger zwar U-Bahn- und
BAB-Anschlüsse aber abgesehen von zwei Bäckereifilialen und einen
Kleinbetrieb mit Obst und Gemüse keine Einkaufsmöglichkeiten.
Einkäufe können die ca. 7.000 Einwohner aus Ramersdorf und
Küdinghoven also nicht fußläufig tätigen. Sie müssen mobil sein,
um dies in Oberkassel oder bedingt in Limperich zu erledigen. Da die
beiden LiKüRa-Ortsteile bis auf die Neubürger im Neubaugebiet „An
der Umkehr/Am Sonnenhang“ aber einen „gehobenen“
Altersdurchschnitt haben, ist es für ältere und weniger mobile
Mitbürger nicht möglich „zentral vor der Haustür“ ein zu
kaufen. Bis jetzt.
Jetzt, nach 12 Jahren, sieht es so aus, dass die Stadtverwaltung
endlich ernst macht. Sie informierte den Wirtschaftsausschuss
darüber, dass sie das favorisierte, mehrfach beplante und heiß
diskutierte städtische Baugrundstück „westlich der Königswinterer
Straße - L 193 - zwischen der Bundesautobahn A 562, dem
„Rastenweg“, dem Fußweg „Im Alten Wingert“ und angrenzend an
das Neubaugebiet, im Dezember zum Kauf anbietet.
Mittlerweile liegt die „Ausschreibung der Bundesstadt Bonn zum
Verkauf von städtischen Grundstücken zur Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes - Vollsortimenter - im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil
Ramersdorf gegen Gebot“, vor. Investoren können für das ca. 8.800
m² große Grundstück bis zum 28. Februar ein Angebot abgeben.
Einstiegsangebot: 1,15 Mio. EURO.
Die Größe des Grundstückes ist allerdings trügerisch, da ca. 3.500
m² parallel der BAB 562 für einen Sicherheitsabstand von 40 Metern
nicht überbaut dürfen. Ebenfalls ist ein acht Meter breiter
Schutzstreifen am Fußweg „Am Alten Wingert“ über einer
Ferngasleitung einzuhalten.
Danach verbleiben ca. 3.600 m² als reine Baufläche, die in 2-
geschossiger Bauweise beplant werden kann. Danach würden ca. 1.000
m² als reine und ebenerdige Verkaufsfläche für den Vollsortimenter
übrigbleiben.
Geplant werden muss also ein Gebäude für einen Vollsortimenter, denn
Discounter haben aufgrund der Vorgaben von Verwaltung und Politik
keine Chance zum Erwerb dieses exponierten Grundstückes.
Während ein Vollsortimenter sein Warenangebot so zusammenstellt, dass
es alle branchentypischen Sortimente abdeckt und er dadurch seinen
Kunden eine möglichst lückenlose Versorgung mit Waren
gewährleistet, führt ein Discounter nur ein vergleichsweise kleines
Produktsortiment, das keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Deshalb benötigen Discounter auch eine kleinere Verkaufsfläche,
wobei 1.000 m² hier schon grenzwertig sind. Vollsortimenter hingegen
benötigen mindestens 1.500 m² um ihr Konzept um zu setzen.
Nach Prüfung der bis zu Abgabetermin eingegangen Angebote, schlagen
die Gremien und Ausschüsse der Stadtverwaltung einen Käufer vor, der
bei ihnen mit einer entsprechenden Planung punkten konnte.
Für diese Planung ist demnach Kreativität und architektonisches
Können gefordert, denn bezüglich kostengünstiger
Bebauungsmöglichkeiten ist es hier eher schwierig. Ein Standard
Supermarkt wird es aufgrund des Grundstückszuschnittes niemals
werden.
Diskussionen und eine entsprechend lange Zeitschiene werden Geduld
erfordern, wenn über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan incl. eines
schlüssigen Nutzungskonzeptes, der Erschließung mit Anlieferung
über den Wendehammer von der Königswintererstraße aus und der
Verpflichtung zum Bau von Parkplätzen entsprechend der Marktfläche
zu entscheiden ist.
Bis es also soweit ist und die ersten Einkaufswagen in Ramersdorf
rollen wird der Nahversorger noch für viel Gesprächs- und Zündstoff
sorgen. Mit heutigem Stand ist die Eröffnung noch in weiter Ferne,
denn auch die entstehenden Kosten und die Nutzung müssen für den
Investor im Fokus und im Verhältnis stehen.
- Helmut Müller
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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