Tierschutz oder Schikane?
Wenn der Amtsschimmel im Koi-Becken badet

Offensichtlich fühlen sich die Koi im Becken von Herrn Zhang - pardon: pudelwohl. Davon konnte sich auch Werner Koch, der Vorsitzende der Beueler Gewerbe Gemeinschaft ein eigenes Bild machen. | Foto: Helmut Müller
  • Offensichtlich fühlen sich die Koi im Becken von Herrn Zhang - pardon: pudelwohl. Davon konnte sich auch Werner Koch, der Vorsitzende der Beueler Gewerbe Gemeinschaft ein eigenes Bild machen.
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Kopfschütteln und Unverständnis auf der „Ocean Paradise“ am
Beueler Rheinufer: Huan Fu Zhang, seit 2004 Gastronom des
„China-Schiffs“, hatte bei der Übernahme des Restaurants nicht
nur einige farbenprächtige Koi- Karpfen von seinem Vorgänger
übernommen, sondern auch eigene Kois in das 3.000 Liter fassende
Bassin mitten im Restaurant gesetzt. Mittlerweile tummeln sich dort
zehn überaus wertvolle Prachtexemplare. Unumstrittene Lieblinge der
Gäste und für Zhang Haustiere und Lebensbegleiter.
Aufgewühlt war das Becken bislang nur, wenn die zwischen 50 und 80
Zentimeter großen Koi-Karpfen gefüttert wurden oder die Gäste
begrüßten. Nachdem sich aber offenbar ein Gast bei der Stadt Bonn
wegen nicht artgerechter Haltung von Koi-Karpfen durch Huan Fu Zhang
beschwerte, schlagen die Wellen höher.
Für Zhang brach eine Welt zusammen, als er nach einem Besuch einer
Amtstierärztin am 25. Oktober zwar bescheinigt bekam, dass das Bassin
mit einer normalen Filteranlage und einem Schlauch für die ständige
Zuleitung von Frischwasser verfüge, allerdings die Messung der
Wassertemperatur und eine Aufstellung kontrollierter Wasserwerte
fehle. Zudem ließe die praktizierte Art der Koihaltung vermuten, dass
Zhang nicht über die nach § 2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes
erforderliche Sachkunde verfüge. Nach einem aktuellen weiteren
Schreiben des Veterinäramtes müsse das Becken zudem so bemessen
sein, dass jedem Karpfen mindestens 1.000 Liter Wasser zur Verfügung
stünden. Dies könne nur erreicht werden, wenn er Karpfen abgebe oder
das Bassin entsprechend erweitere.
Dazu sieht sich Zhang außerstande, da die Erweiterung statisch nicht
möglich und die Umsetzung in einen Außenbereich aufgrund der
herrschenden Temperaturen nicht vertretbar sei. Diesen Argumenten
folgt das Veterinäramt.
Allerdings muss Zhang bis zur erwarteten Umsetzung der Kois nun bis
spätestens 11. Dezember einen Sachkundenachweis erbringen und
Nachweise des verabreichten Futters, der Eignung von Umwälz- und
Filteranlagen, der Wasserqualität sowie bei Abgabe von Kois deren
neue Halter mit Name und Anschrift mitteilen.
Eingeschaltet hat der Gastronom nun den Beueler Stadtrat Reiner
Burgunder, der moderierend mit dem Umweltamt aktiv und zuversichtlich
ist, dass die Beschwerde nur zu einem Sturm im Wasserglas wird. Werner
Koch, Vorsitzender der Gewerbegemeinschaft Beuel: „Ich habe mit dem
öffentlich bestellten und vereidigten Koi Sachverständigen der
IHK-Köln gesprochen, der angab, dass Fische, die über 15 Jahren in
einem Bassin sind und sich augenscheinlich wohl fühlen, nicht
umgesetzt werden dürfen. Er will noch in dieser Woche zum Chinaschiff
zu kommen, um Herrn Zhang gutachterlich zu unterstützen.“
 

- Helmut Müller

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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