Das Aus für das Stadthaus?
Umfangreiche Sanierungsarbeiten stehen zwingend an
Bonn - (red) Ein neues Gutachten hat Sanierungsbedarf der Betonstützen in
den Untergeschossen des Stadthauses festgestellt. Im Herbst 2023
müssen abstützende Maßnahmen in den Untergeschossen abgeschlossen
sein.
Aufgrund dieser Maßnahmen stellt sich die Entscheidung zwischen
aufwändigen Sanierungen oder einer Komplettaufgabe des Stadthauses
als Dienstsitz der städtischen Verwaltung. Darüber muss die
Stadtverwaltung der Politik noch einen Entscheidungsvorschlag
vorlegen.
Die abstützenden Maßnahmen in den Untergeschossen müssen
unabhängig von dieser Entscheidung bis spätestens Herbst 2023
abgeschlossen sein.
Dass das aus dem Jahre 1978 stammende Stadthaus ein Sanierungsfall
ist, ist seit vielen Jahren bekannt. Eine größere Teilsanierung gab
es zuletzt 2018/19 auf der Parkebene P1 durch die Stadtwerke Bonn
(SWB), die sich allerdings im Wesentlichen nur auf die Asphaltschicht
und die Gebäudebewegungsfugen bezog, nicht aber auf die tragende
Konstruktion (Beton bzw. Bewehrung).
Im Nachgang der Sanierung wurde deutlich, dass tragende Betonstützen
durch Tausalze dauerhaft belastet und somit geschädigt sind. Das
Kölner Büro HIG Ingenieurgesellschaft mbH wurde deshalb vom SGB mit
einer weitergehenden Untersuchung aller rund 150 Stützen je Parkebene
(P1 und P2) beauftragt. Neben der Feststellung der Schäden an der
tragenden Konstruktion hat das Gutachterbüro auch ein
Sanierungskonzept für die Stahlbetonkonstruktion erstellt.
Beschädigte Stützenfüße in den Untergeschossen Das nun vorliegende
Ergebnis der Prüfung ist, dass insbesondere der Beton als auch die
Bewehrung der Stützenfüße sowie die Dehnungsfugen der Decken
oberhalb U3 beschädigt und sanierungsbedürftig sind. Ursache der
Schäden ist der jahrzehntelange Eintrag sogenannter Streusalze
(Chloride), die unter anderem aufgrund nicht vorhandener Abdichtungen
in die Stützenfüße und unter der Asphaltschicht in die Bauteile
eingedrungen sind und derartige Schäden verursachen konnten. Der
Gutachter weist darauf hin, dass das tatsächliche Ausmaß der
Schäden erst mit der Freilegung der geschädigten Bewehrung, also
nach Sanierungsbeginn deutlich wird. Dazu zählt auch eine
fachgerechte Sanierung von mit gebundenem Asbest versehenen
Baustoffen, wie sie altersbedingt zu erwarten sind.
Entlastung muss innerhalb von 24 Monaten erfolgenInnerhalb der
nächsten 24 Monate müssen die Stützen entlastet sein, das heißt
Herbst 2023. Unabhängig von dieser zwingend erforderlichen Entlastung
der geschädigten „Stützen“ könnte eine Entscheidung bezüglich
der Wirtschaftlichkeit einer anschließenden Betonsanierung (ja/nein)
von heute an um sechs Jahre vertagt und in die Entscheidung über die
Zukunft des Gebäudes Stadthaus integriert werden.
Die Stütz- und Sanierungsarbeiten erfolgen aus dem Untergeschoss U3
heraus, in dem sich unter anderem das Stadtarchiv, große Teile der
technischen Anlagen und verschiedene Lager der Verwaltung befinden.
Laut SGB müssen dabei mit großer Wahrscheinlichkeit
Versorgungsleitungen und weitere technische Einrichtungen (Lüftung,
Frisch- und Abwasser-, Strom- und Datenleitungen) wenigstens in Teilen
zurückgebaut werden.
Verwaltung benötigt neue Unterbringung für bis zu 1.150
BeschäftigteDie Abstützmaßnahmen und der Rückbau von
Versorgungsleitungen hat zur Folge, dass mindestens einige Teile der
Türme A, B und C und das Dienstleistungszentrum bis zum Abschluss der
Betonsanierung nicht genutzt werden können.
Nach ersten Erkenntnissen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen,
dass aufgrund des Rückbaus von Lüftung, Frisch- und Abwasser, Strom-
und Datenleitungen für voraussichtlich bis zu 1.150 Beschäftigte
eine neue Unterbringung gefunden werden muss.
Die ersten Umzüge müssen spätestens Anfang 2023 beginnen. Da
umfangreiche, vorbereitende Arbeiten in der neuen Liegenschaft
notwendig sind, ergibt sich der Bedarf einer kurzfristigen Anmietung
notwendiger Flächen.
Das Stadthaus hat eine Brutto-Grundfläche von ca. 95.000
Quadratmetern. Darin eingeschlossen sind neben den Büros auch
Parkdecks, Sitzungsräume inklusiv Ratssaal, Dienstleistungszentrum,
Druckerei, Poststelle, Kantine, Fuhrpark mit Ladeinfrastruktur, etc.
Das SGB wird jetzt umgehend die Ausschreibung von Planung und
anschließender Ausführung der notwendigen Entlastungsmaßnahmen
starten. Die Planung und Ausführung der Unterstützungsmaßnahme der
geschädigten Stützen ist in jedem Fall zwingend erforderlich. Ebenso
wird die Ausschreibung der Planung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen,
um eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu erhalten.
Auf dieser Grundlage bereitet die Verwaltung einen Ratsbeschluss zum
weiteren Vorgehen vor. Zu entscheiden wird dann sein, ob es entweder
Ersatzunterbringung im oben beschrieben Umfang, Sanierung und
Wiedereinzug geben wird, oder eine Ersatzunterbringung für alle im
Stadthaus tätigen Beschäftigten und das Dienstleistungszentrum
gefunden werden muss.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.