Uni Bonn
Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Hauptgebäude der Bonner Uni. | Foto: Frank Luerweg / Universität Bonn
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Bonn - (red) Mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus
(SARS-CoV-2) zu verlangsamen, hat das Rektorat der Universität Bonn
weitergehende Maßnahmen beschlossen. Insbesondere werden seit Montag
alle für die kommenden Wochen geplanten Prüfungen im
Verantwortungsbereich der Universität abgesagt und auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben. Die Prüfungen sollen nach derzeitigem
Stand vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen des Sommersemesters
nachgeholt werden.

In besonderen Fällen ist es möglich, Prüfungen in einer Form zu
vollziehen, die keinen persönlichen Kontakt zwischen Prüferenden und
Studierenden erfordern. Staatsexamensprüfungen sind nicht Gegenstand
dieser Entscheidung, denn sie unterliegen nicht der Aufsicht der
Universität Bonn, sondern der staatlichen Prüfungsämter.

Bibliotheken stellen Präsenzbetrieb ein

Die Universitäts- und Landesbibliothek Bonn hat seit Samstag ihren
Präsenzbetrieb eingestellt. Eine Bücherausleihe ist zu den auf der
Homepage der ULB veröffentlichten Zeiten weiterhin möglich. Die
dezentralen Bibliotheken der Institute und Seminare werden ab Sonntag
bis auf Weiteres geschlossen. Härtefall-Regelungen können die
Fakultäten im Einzelfall in eigener Verantwortung treffen. Diese
Informationen werden sich möglichst zeitnah auf den entsprechenden
Homepages finden.

Lehrbetrieb wird unterbrochen

Laufende Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare oder Praktika
werden grundsätzlich unterbrochen, sofern sie nicht online
weitergeführt werden können. Weitergehende Informationen, auch über
ggf. bestehende Ausnahmeregelungen, gibt es dazu auf BASIS bzw. auf
den Webseiten der Fakultäten.

Einschreibung per Post möglich

Wer sich in den nächsten Wochen zum Sommersemester 2020 an der
Universität Bonn einschreiben möchte, kann dies auf schriftlichem
Wege (per Post) tun. Ein persönliches Erscheinen im
Studierendensekretariat ist nicht erforderlich. Die erforderlichen
Dokumente können als Kopien eingereicht werden, die durch
öffentlich-rechtliche Körperschaften beglaubigt wurden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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