Trickdiebstahl in Wohnungen
Kennen Sie den Blumen-Abgabe-Trick?
Region - (red) Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf
der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere
Menschen betroffen sein können.
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Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter
vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, da die
dortigen Pförtnerdienste in zunehmendem Maße abgebaut werden. Dort
– aber auch bei anderen Wohnformen – täuschen die Täter ihre
Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen.
Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei
Grundmuster zurückführen:
- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine
- das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den
- das
Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung
erfordert.[/*]
Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt[/*]
Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine
Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.[/*]
Opfer der Täterinnen und Täter sind fast ausschließlich ältere,
teils hochbetagte Menschen.
Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden viele Maschen
angewandt:
Der Glas Wasser-Trick
Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit oder die
Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas
Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene
Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug
sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung
oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene
Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf,
die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte...
- ... wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem
- ... auf dem Balkon
- ... wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer
- ... die Toilette
- ... ein Baby wickeln oder füttern zu
Rohrbruch in der Wohnung suchen zu dürfen.[/*]
seinen entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu
dürfen.[/*]
Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen.[/*]
benutzen zu dürfen.[/*]
dürfen.[/*]
Eine weitere Täter-Arbeitsweise ist das Vortäuschen einer
offiziellen Funktion oder einer sonstigen Befugnis zum Betreten der
Wohnung.
Die Täter kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den
Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von
der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der
Polizei, von der Post oder vom Sozialamt. Dabei kündigen sie ihren
Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken
schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer
aufzubauen.
Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin
eingelassen zu werden
- rufen Täter vorher an und geben sich als lange nicht
- bestellen Täter angebliche
- überbringen Täter eine
- geben sich Täter als entfernte Verwandte, als
gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder („Enkel-Trick“) – mit
plötzlichem akutem Geldbedarf aus.[/*]
Grüße von Bekannten oder Verwandten.[/*]
angebliche Unglücksnachricht von Bekannten oder
Verwandten.[/*]
ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal oder Bettnachbarn
vom Krankenhausaufenthalt aus.[/*]
Bitte bedenken Sie: Tricktäter sind erfinderisch und
schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue
„Schachzüge“ aus, die an dieser Stelle nie vollständig
aufzuzählen sind.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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