Fotofahndung nach dem Messerstecher
Möglicher Täter identifiziert

Foto: Polizei/Jochen Tack

Bonn - Der unbekannte Mann, den die Bonner Polizei am gestrigen Dienstag
(28. Mai 2019) mit einem Fahndungsfoto suchte, wurde zwischenzeitlich
nach einem Zeugenhinweis identifiziert.

Am gestrigen Dienstag (28.05.2019) hatte die Polizei Bonn auf
richterlichen Beschluss einen Fahndungsaufruf nach einem unbekannten
Mann mit einem Foto heraus gegeben. Dieser steht im Verdacht, einen
37-Jährigen am 12.09.2018 im Rahmen einer tätlichen
Auseinandersetzung vor der McDonalds-Filiale am Bonner
Bertha-von-Suttner-Platz in Bonn in Tötungsabsicht mit einem Messer
verletzt zu haben 

Der Mann wurde zwischenzeitlich nach einem Zeugenhinweis
identifiziert. Die Ermittlungen des zuständigen Kriminalkommissariats
11, ob der 72-jährige Kölner mit dem Tatgeschehen vom 12.09.2018 in
Verbindung steht, dauern derzeit noch an. 

Am 12.09.2018 war es in der Bonner Innenstadt zu einer
Auseinandersetzung gekommen, bei der ein 37-Jähriger
lebensgefährlich verletzt wurde. Der zunächst unbekannte Täter ist
aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses verdächtig, den Mann
an diesem Tag gegen 06:15 Uhr im Rahmen einer tätlichen
Auseinandersetzung vor der McDonalds-Filiale am Bonner
Bertha-von-Suttner-Platz in Tötungsabsicht mit einem Messer verletzt
zu haben. Der Unbekannte flüchtete im Anschluss mit dem Fahrrad in
Richtung Norden. 

Die Ermittlungen der eingerichteten Mordkommission führten zunächst
nicht zur Festnahme des Tatverdächtigen. Durch eine Zeugin wurde
später bekannt, dass sie eine männliche, dem am 18.09.2018 in dieser
Sache veröffentlichten Phantombild ähnlich sehende Person, die sich
bis zur Tat oft im Bereich des Tatorts aufgehalten habe, Ende November
2018 in der Straßenbahnlinie 16 wiedergesehen habe. Von dieser Person
hatte sie unbemerkt ein Foto gefertigt.

Da die weiteren Ermittlungen nicht zur Identifizierung des Mannes
führten, wurde das Foto auf richterlichen Beschluss veröffentlicht.
Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hatte die
Staatsanwaltschaft Bonn eine Belohnung in Höhe von 2000,- Euro
ausgelobt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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