Mord von 1987
Nach gesicherter DNA-Spur - Haftbefehl gegen 61-Jährigen

Foto: Polizei/Jochen Tack

Bonn/Lohmar - Die Ermittlungen des Bonner Kriminalkommissariat zu einem Mordfall
auf dem Jahr 1987,  die in enger Abstimmung mit der Bonner
Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden, führten aktuell zu einer
neuen Entwicklung:

In den Morgenstunden des 9. Mais 1987 wurde die damals 23-jährige
Claudia Otto von Angehörigen in ihrer Wohnung in Lohmar tot
aufgefunden.  Eine Mordkommission der Bonner Polizei übernahm den
Fall - der mutmaßliche Täter wurde zunächst nicht ermittelt. Die
Ermittler gingen seinerzeit auch Anhaltspunkten nach, nach denen
dem Mord ein Einbruch vorangegangen sein könnte.

Gemeinsam mit spezialisierten Spurenkundlern des Erkennungsdienstes
und einem Team der Operativen Fallanalyse des LKA NRW suchten die
Ermittler noch einmal nach möglichen Ansätzen zur Aufklärung des
Falles. Der Einsatz einer weiterentwickelten Analysetechnik für am
Tatort gesicherte Spurenbereiche führte dann zu neuen Erkenntnissen:
Ein 61-Jähriger Mann geriet über eine nachgewiesene DNA-Spur in den
Focus der Ermittler.

Nach dem aktuellen Sachstand gilt er mit Blick auf das Tötungsdelikt
aus dem Jahr 1987 nunmehr als dringend Tatverdächtiger. Der
61-Jährige, der sich aufgrund einer Verurteilung im Fall des
ermordeten Patrick Padberg und dessen Großmutter im November 1988
noch in Strafhaft befand, stritt in seiner aktuellen Vernehmung die
Tatausführung zu dem Fall Claudia Otto ab. Aufgrund der neu
gewonnenen Erkenntnisse erließ der zuständige Haftrichter des
Siegburger Amtsgerichtes auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft
Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der 61-Jährige, der neben seiner
Verurteilung wegen des Tötungsdeliktes aus dem Jahr 1988 auch
aufgrund wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und auf
dem Gebiet der Eigentumskriminalität in Erscheinung getreten war, war
vor der relevanten Zeit im Bereich Lohmar wohnhaft.

Überprüfungen zu seiner Person bei den damaligen Ermittlungen im
Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil von Claudia Otto
(1987) führten damals nicht zu einem konkretisierbaren Tatverdacht.
Der Beschuldigte hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, über
die derzeit das Landgericht in Bonn zu entscheiden hat.

Die Ermittlungen dauern aktuell an. (ots/red)

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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