Motorradfahrer lebensgefährlich verletzt
Verdacht auf illegales Rennen

Foto: Pixabay.com

Bonn-Auerberg - (red). In den frühen Abendstunden des 03.10.2017 ereignete sich im
Verlauf der Kölnstraße in Bonn-Auerberg ein folgenschwerer
Verkehrsunfall. Gegen 18:10 Uhr war ein 43-jähriger Fahrer mit seinem
Auto auf der Kölnstraße aus Richtung Hersel kommend in Richtung
Innenstadt unterwegs.

Als er in Höhe der Hausnummer 480 nach links in einen
Parkplatzbereich abbog, stieß er mit dem Motorrad eines 41-jährigen
Fahrers zusammen, der auf der Kölnstraße aus Richtung Innenstadt
unterwegs war. Der Kradfahrer zog sich bei dem Aufprall schwerste
Verletzungen zu. Nach erfolgter notärztlicher Versorgung vor Ort
wurde er zur weiteren Behandlung mit einem Rettungswagen in ein
Krankenhaus eingeliefert. Der Pkw-Fahrer zog sich leichtere
Verletzungen zu und wurde auch durch Rettungskräfte vor Ort versorgt.
Zeugen des Unfallgeschehens gaben an, dass der 41-Jährige zusammen
mit einem weiteren Motorradfahrer unterwegs gewesen sei. Nach den
aktuellen Ermittlungen hielt dieser zunächst unbekannte Fahrer nach
dem Unfallgeschehen auch kurz an und setzte seine Fahrt dann fort. Im
Zuge der Ermittlungen an der Unfallstelle stellten die Polizisten dann
den mutmaßlichen zweiten Kradfahrer fest.

Der 27-Jährige war zwischenzeitlich wieder an die Unfallstelle
zurückgekehrt - er hatte sich nach dem aktuellen Sachstand seiner
Motorradkleidung entledigt und das Krad im Bereich der Brungsgasse
abgestellt. Aus den ersten Zeugenangaben ergab sich weiterhin der
Verdacht, dass sich die beiden Motorradfahrer unmittelbar vor dem
Unfallgeschehen ein illegales Rennen geliefert haben könnten.

Für den 27-Jährigen wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Der Mann wurde nach erfolgter Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft
vorläufig festgenommen. Die Kölnstraße wurde im Bereich der
Unfallstelle für die Dauer der Unfallaufnahme, in die auch ein
Sachverständiger mit einbezogen wurde, gesperrt.

Die Polizei stellte beide Motorräder sicher. Vor Ort erfolgte der
Einsatz mehrerer Notfallseelsorger für Unfallbeteiligte und
Angehörige. Das zuständige Verkehrskommissariat 1 hat die
weitergehenden Ermittlungen in enger Abstimmung mit Bonner
Staatsanwaltschaft übernommen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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