Die Kriminalpolizei rät...
Vorsicht vor Trickdiebstählen
Region - Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der
Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen
betroffen sein können.
Es ist verstärkt zu beobachten, dass Tricktäterinnen und Tricktäter
vermehrt auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen aufsuchen, da die
dortigen Pförtnerdienste in zunehmendem Maße abgebaut werden.
Dort, aber auch bei anderen Wohnformen täuschen die Täter ihre
Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle
bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster
zurückführen:
- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine
- das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den
- das
Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung
erfordert.[/*]
Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt[/*]
Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine
Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.[/*]
Opfer der Täterinnen und Täter sind fast ausschließlich ältere,
teils hochbetagte Menschen. Beim Trickdiebstahl an der Haustür werden
viele Maschen angewandt:
Der Glas Wasser-Trick
Täterinnen täuschen Schwangerschaft, Übelkeit oder die
Notwendigkeit einer Arzneimitteleinnahme vor und bitten um ein Glas
Wasser.
Der Papier- und Bleistift-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene
Nachbarn eine Nachricht hinterlassen. Dazu fragen sie nach Schreibzeug
sowie Papier und drängen auf eine Schreibunterlage in der Wohnung
oder bitten das Opfer, die Nachricht selbst zu erfassen.
Der Blumen- oder Geschenkabgabe-Trick
Täter oder Täterinnen wollen für angeblich nicht angetroffene
Nachbarn Blumen oder ein Geschenk abgeben. Dabei drängen sie darauf,
die Blumen zu versorgen oder das Geschenk selbst zu verwahren.
Weitere vorgetäuschte Notlagen verbinden sich mit der Bitte,
- wegen eines Wasserschadens im Haus nach einem Rohrbruch
- auf dem Balkon seinen
- wegen einer Autopanne, eines Unfalls oder einer
- die Toilette
- ein Baby wickeln oder füttern zu
in der Wohnung suchen zu dürfen.[/*]
entflogenen Vogel oder sein entlaufenes Kätzchen einfangen zu
dürfen.[/*]
Erkrankung das Telefon benutzen zu dürfen.[/*]
benutzen zu dürfen.[/*]
dürfen.[/*]
Eine weitere Täter-Arbeitsweise ist das Vortäuschen einer
offiziellen Funktion oder einer sonstigen Befugnis zum Betreten der
Wohnung. Die Täterinnen oder Täter kommen beispielsweise angeblich
als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von
der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder
Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt.
Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch
an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein
Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.
Um eine persönliche Beziehung vorzutäuschen und daraufhin
eingelassen zu werden,
- rufen Täterinnen oder Täter vorher an und geben sich als
- bestellen Täterinnen oder Täter angebliche Grüße von
- überbringen Täterinnen oder Täter
- geben sich Täterinnen oder Täter als entfernte
lange nicht gesehene Verwandte – zumeist Enkelkinder
(„Enkel-Trick“) – mit plötzlichem akutem Geldbedarf
aus.[/*]
Bekannten oder Verwandten.[/*]
eine angebliche Unglücksnachricht von Bekannten oder
Verwandten.[/*]
Verwandte, als ehemalige Kollegen oder Nachbarn, als Pflegepersonal
oder Bettnachbarn vom Krankenhausaufenthalt aus.[/*]
Bitte bedenken Sie: Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch
begabt. So denken sie sich immer neue „Schachzüge“ aus, die an
dieser Stelle nie vollständig aufzuzählen sind.
INFOS:
Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz
Tel.: 0228 15-7676
E-Mail: KKKPO.Bonn@polizei.nrw.de
Königswinterer Straße 500
53227 Bonn
Öffnungszeiten: montags bis freitags, 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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