Radverkehr
1,5 Meter sollen es beim Überholen mindestens sein

Mahnen die Einhaltung des Mindestabstands an: Vlnr. Jörg Klippel, Fuhrparkmanagement Stadt Bonn, Annette Quaedvlieg, Marlies Koch, Stadtplanungsamt, Helmut Haux, Abteilungsleiter Stadtplanungsamt, Werner Böttcher, ADFC. | Foto: we
  • Mahnen die Einhaltung des Mindestabstands an: Vlnr. Jörg Klippel, Fuhrparkmanagement Stadt Bonn, Annette Quaedvlieg, Marlies Koch, Stadtplanungsamt, Helmut Haux, Abteilungsleiter Stadtplanungsamt, Werner Böttcher, ADFC.
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Bonn - Autos müssen mindestens 1,50 Meter Abstand beim Überholen von
Radfahrern halten. Auf diese zwingend vorgegebene Regel weisen
Abstandsaufkleber hin, mit denen künftig alle rund 400 Fahrzeuge der
Bonner Stadtverwaltung versehen sein werden.

„Gerade in Zeiten wachsenden Radfahrverkehrs ist es besonders
wichtig, die Regeln der Fairness und Rücksichtnahme im
Verkehrsgeschehen einzuhalten“, konstatiert Helmut Haux, der Leiter
des städtischen Planungsamtes. Nicht nur in Bonn hat der Radverkehr
in der letzten Zeit um etwa 20 Prozent zugenommen. Und allein dadurch
die statistische Aussage, dass durch Autos verursachte Radunfälle
häufiger geworden sind. Nicht wenige davon gehen tödlich aus.

Annette Quaedvlieg vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club)
verweist auf die mangelhafte Infrastruktur für Radfahrer. Die Radwege
seien vielfach zu schmal, die Situation auf den Straßen allgemein zu
eng. „Die 1,50 Meter sind der Mindestabstand, der auch dann gilt,
wenn ein Radfahrer einem Hindernis wie einem Gullideckel ausweichen
muss“, sagt Werner Böttcher vom ADFC.

Hier zusammenfassend die wichtigsten Autofahrer-Regeln fürs
Überholen von Radfahrern:Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens
1,5 Meter Seiten-Abstand zu Radfahrenden halten:

  • Schon die durch das Überholen veränderten
  • Seitenwindverhältnisse bringen Radfahrer u.U. zum Kippen[/*]

  • LKW
  • und Busse müssen mindestens 2 Meter Abstand halten[/*]

  • Außerorts
  • und bei mehr als 50 km/h gilt der Mindestabstand von 2
    Metern[/*]

  • Beim Überholen von Radfahrern mit Kindern beträgt der
  • Mindestabstand 2 Meter[/*]

  • 2 Meter Mindestabstand gilt auch an
  • Steigungen[/*]

- Harald Weller

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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