Schule in Coronazeiten
Ausnahmesituation für Schüler, Lehrer und Eltern
Bonn - (hm) Ute Sterr, Rektorin der Adelheidis Grundschule in Bonn-Vilich ist
immer wieder erstaunt, mit welcher Selbstverständlichkeit sich Kinder
neuen Gegebenheiten anpassen. Ist es für die Erstklässler oft noch
eine Selbstverständlichkeit sich nach der „Grundausbildung“ in
den KITAS an die Hygiene und Abstandsregeln zu halten, so stehen ihnen
mittlerweile auch die anderen Grundschulklassen in nichts nach.
Die AHA-Regeln gehören in den Bonner Grundschulen inzwischen zum
Tagesgeschäft. Auch in den Pausen, wenn sich meist mehr als 200
Kinder auf den Schulhöfen austoben. Darunter auch Max Harder,
begeisterter Fußballer, für den das Fußballspiel mit Maske in der
Beueler Josef-Schule zwar nicht sonderlich „geil“ ist, er sich
aber damit abgefunden hat, dass es mit dem Atmen schwerer wird. Im
Klassenraum ist er allerdings ebenso wie alle Beueler Grundschüler
von der Maskenpflicht befreit, solange die Schüler sitzen und nicht
zur Tafel müssen.
Befreit ist allerdings keine Schule von den Vorschriften zum richtigen
Lüften der Klassenräume. Sorgen an der Adelheidis-Grundschule die
Kinder, wenn nach 20 Minuten der Timer an der Tafel klingelt, für ein
einmalige 5-minütiges Lüften, so übernehmen in der Josefschule die
Lehrer alle 15 Minuten den Durchzug persönlich. Zuvor heißt es dann
seit Monatsbeginn für manche Schüler: „Jacken an“.
Für Christian Eberhard, Rektor der Gottfried-Kinkel-Schule und Igor
Thom, Vorsitzender des Fördervereins, hat sich das Schulleben in der
Oberkassler Grundschule nicht wesentlich verändert. Die Kinder
verhielten sich vorbildlich, auch während der Nachmittagsbetreuung,
wenn mit Masken draußen gespielt und in den Klassenverbänden gelernt
oder zu Mittag gegessen wird.
Kreativität ist in allen Schulen gefragt und wird dort auch
praktiziert. So konnten u. a. die Oberkasseler Grundschüler gemeinsam
mit St. Martin, Abstand und Maske in 4 Gruppen singend in den
Bürgerpark ziehen. Mit dem digitalem Adventskalender auf der Website
der Schule können sie sich zudem seit dem 1. Dezember auf Weihnachten
einstimmen, auch dann, wenn die Grundschulen in NRW ab dem 18.
Dezember in die Weihnachtsferien gehen und der 21. und 22. Dezember
unterrichtsfrei ist.
Diese Entscheidung sorgte bei Bekanntwerden für reichlich
Diskussionsstoff bei den Eltern. Besonders bei Alleinerziehenden und
bei Eltern die beide im Berufsleben stehen.
Die Verlängerung soll bewirken, dass Kontakte reduziert werden, wozu
auch die Schulen einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten
möchten. So ist, allerdings nicht für die Lehrerinnen und Lehrer
sowie den an den Schulen Tätigen, an den unterrichtsfreien Tagen
Dienst- und Präsenzpflicht.
Dadurch wird es bei Bedarf möglich sein, den berechtigten Interessen
von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder mit einer Notbetreuung
nachzukommen. Sofern diese den offenen Ganztag und weitere
Betreuungsangebote umfassen, werden die Kräfte für die Ganztags- und
Betreuungsangebote mit einbezogen.
Die Schülerinnen und Schüler haben Alltagsmasken zu tragen. Die
Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die
Notbetreuung. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies frühzeitig bei der Schule
beantragen müssen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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