Bürgerentscheid zum Kurfüstenbad
Die Bonner haben es selbst in der Hand
Bonns erster Bürgerentscheid kommt!
Der Rat hat den Bürgerantrag zum Erhalt und zur Sanierung des
Godesberger Kurfürstenbades nicht angenommen. Das heißt: Jetzt
müssen die Bonnerinnen und Bonner selbst entscheiden. Und zwar im
Rahmen eines Bürgerbegehrens.
Ihre Stimme abgeben dürfen alle, die auch an der Kommunalwahl
teilnehmen dürfen - also auch Jugendliche ab 16 Jahren.
Vom Ausgang des Bürgerbegehrens hängt auch die Zukunft der
restlichen Bonner Bäder ab: Sollte das Bürgerbegehren erfolgreich
sein hat die Stadt bereits angekündigt, das Bäderkonzept neu
aufzulegen und auf den Bau eines neuen zentralen Schwimmbades für
ganz Bonn zu verzichten.
Das sagen die Fraktionen zu der Entscheidung:
- Dr. Christos Katzidis (CDU):
- Rolf
- Florian Bräuer (FDP):
Gestern war ein guter Tag für Bonn und insbesondere für den Sport.
Wir haben zum ersten Mal in der fast 20-jährigen Diskussion um die
Bonner Bäder einen ganz breiten Konsens in der Politik, aber auch
außerhalb beim Sport und den Schwimmvereinen. Ein ganz wesentlicher
Aspekt für mich ist endlich die Chance für Bonn, das erste senioren-
und behindertengerechte Schwimmbad in Bonn zu bekommen![/*]
Beu (Bündnis 90 / Die Grünen):
Mit dem Bau des neuen Kombibades könnte der gordische Knoten, der
seit Jahren die Neuaufstellung der Bonner Bäderlandschaft verhindert
endlich gelöst werden. Es macht weder ökologisch noch ökonomisch
Sinn viel Geld in die Sanierung maroder Bäder zu stecken, wenn damit
im Ergebnis kein attraktives Schwimmangebot erreicht wird. Wir hoffen
nun, dass die Bonnerinnen und Bonner sich umfassend informiert am
Bürgerentscheid beteiligen. Alle Argumente sprechen für das neue
Zentralbad.[/*]
Der Bonner Sport, insbesondere die Bonner Bäderlandschaft, und die
Bonner Bürgerinnen und Bürger sind die Gewinner der Ratsentscheidung
von Montagabend. Es ist gut, dass nicht nur ein Konsens
zwischen Ratsmehrheit und Schwimmvereinen in dieser
Frage besteht, sondern dass die Ratsmehrheit auch auf relativ
breiten Füßen steht. Der jetzt anstehende Bürgerentscheid wird
zeigen, dass eine Mehrheit in dieser Stadt die Chance zur Realisierung
eines modernen und den heutigen Anforderungen
entsprechenden Schwimmbades ergreifen will.[/*]
Stellungnahmen der anderen Ratsfraktionen liegen noch nicht vor. Wir
liefern diese aber nach, sobald die Fraktionen Stellung genommen
haben.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Bürgerentscheid
Wie lautet die Frage des Bürgerentscheids?
Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: "Soll das
Kurfürstenbad erhalten, wieder nutzbar gemacht und saniert werden?"
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmungsberechtigt sind alle kommunalwahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz im gesamten Bonner
Stadtgebiet. Dies sind circa 249.000 Personen. Die genaue Zahl der
Abstimmungsberechtigten steht fest, wenn am 21. April 2017 das
Abstimmungsverzeichnis abgeschlossen wird. In diesem
Abstimmungsverzeichnis sind alle Personen enthalten, die zur
Kommunalwahl in Bonn wahlberechtigt sind. Es gibt einen
Fortschreibungsdienst (z. B. Zuzüge, Wegzüge, Sterbefälle etc.)
analog zur Kommunalwahl.
Wie erfolgt die Abstimmung beim Bürgerentscheid?
Die Abstimmung erfolgt per Brief.
Wann wird abgestimmt?
Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bis zum 31. März 2017 den
Abstimmungsberechtigten zugestellt sein. Letzter Einreichungstag für
den Bürgerentscheid ist Freitag, 21. April, 24 Uhr. Die Auszählung
und Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses erfolgt am Samstag, 22.
April.
Welche Unterlagen erhalten die abstimmungsberechtigen Bürgerinnen
und Bürger?
Aufgrund des Briefentscheids erhalten die abstimmungsberechtigten
Bürgerinnen und Bürger folgende Unterlagen:
- Abstimmungsschein, vergleichbar mit einem Wahlschein, mit dem
- Stimmzettel
- Einen gelben
- Einen
- Die
der Berechtigte erklärt, dass er selbstständig die Abstimmung
vorgenommen hat (bei behinderten Personen ist wie bei einer Wahl die
Unterstützung durch eine Hilfsperson zulässig).[/*]
für die Abstimmung (mit Ja-/Nein-Entscheidung)[/*]
Umschlag für den Rückversand. Der Versand ist entgeltfrei innerhalb
der Bundesrepublik, die Kosten übernimmt die Stadt Bonn![/*]
grünen Umschlag, in dem der Stimmzettel verpackt wird.[/*]
Farbe der Umschläge wird gewählt, um Verwechslungen mit der
Landtagswahl zu vermeiden, für die zum Teil zeitgleich bereits
Briefwahlunterlagen verschickt werden.[/*]
Was mache ich, wenn ich die Abstimmungsbenachrichtigung nicht
erhalten habe?
Die Stadt richtet ab dem 27. März 2017 ein Abstimmungsbüro im
Stadthaus, Berliner Platz 2, ein. Hier können auch nicht eingegangene
Abstimmungsbenachrichtigungen nachgefordert werden oder Personen, die
noch keine Unterlagen erhalten haben (z.B. Zuzüge), ihre Unterlagen
anfordern. Zugegangene Abstimmungsunterlagen, die beim Berechtigten
verloren gegangen sind, dürfen nicht ersetzt werden!
Wie kann ich mich über das Thema Kurfürstenbad an sich
informieren?
Zur Information der Bevölkerung wird ein Abstimmungsheft erstellt,
das eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des
Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen bzw. Parteien
sowie eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters enthalten wird.
Diese Broschüre wird voraussichtlich ab dem 20. März 2017 im
Internet unter www.bonn.de veröffentlicht, im Abstimmungsbüro, an
den Informationsstellen in den Rathäusern, im Dienstleistungszentrum
und im Presseamt gedruckt ausliegen. Oder sie kann im Abstimmungsbüro
angefordert werden und wird dann auf Wunsch versandt.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der
Mehrheit der gültigen Stimmen mit "Ja" beantwortet worden ist und
diese Mehrheit mindestens rund 24.800 Ja-Stimmen beträgt (mindestens
10 Prozent der insgesamt Abstimmungsberechtigten).
Fragen und Antworten zu den Folgen des Bürgerentscheids
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist?
Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid ist das Kurfürstenbad zu
sanieren und danach wieder in Betrieb zu nehmen. Für eine
Komplettsanierung des Kurfürstenbades sind auf der Grundlage einer
Kostenschätzung eines externen Gutachters mindestens rund 10 Mio. EUR
anzusetzen.
Eine Wiederinbetriebnahme des Kurfürstenbades hätte Auswirkungen auf
die übrigen in der Sitzung des Rates am 22.09.2016 gefassten
Beschlüsse zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft. Für den Fall
eines erfolgreichen Bürgerentscheides ist die Verwaltung deshalb
bereits jetzt vom Rat beauftragt worden, eine neue Gesamtplanung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Insbesondere müsste entschieden werden,
ob die Planungen zur Errichtung eines neuen Familien-, Schul- und
Sportschwimmbades auf dem Grundstück in Dottendorf weiter verfolgt
werden sollen. Auch müssten die zur Verfügung stehenden
Investitionsmittel aus der Bäderpauschale, die für die Sanierung des
Hardtbergbades und des Hallenbades Beuel vorgesehen sind, neu verteilt
werden.
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid nicht erfolgreich ist?
Dann bleibt es bei dem Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 22.
September 2016, das Kurfürstenbad nicht weiter zu betreiben und das
Grundstück zu vermarkten. Die übrigen Beschlüsse zur Neuordnung der
Bonner Bäderlandschaft (Neubau eines Hallenbades und Sanierung der
übrigen von der Stadt Bonn betriebenen Hallenbäder) werden dann
uneingeschränkt umgesetzt.
(Quelle: Bundesstadt Bonn)
- Jan L. Dahmen
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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