ADFC Kampagne
Gemeinsame Kampagne von ADFC und Polizeipräsidium Bonn
Bonn (red). Mit einer neuen Kampagne werben die Bonner Polizei und der
ADFC für mehr Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern. Vielen
Autofahrern ist nach Beobachtung von Polizei und ADFC nicht bewusst,
dass die Rechtsprechung bei Überholvorgängen im Stadtverkehr einen
Abstand von mindestens 1,5 Metern für erforderlich hält. Da am
Straßenrand fahrende Radfahrer auch Hindernissen wie Gullis,
Straßenschäden und aufgehenden Autotüren ausweichen müssen, sei
ein ausreichender Abstand besonders wichtig, sagte ADFC-Vorsitzende
Annette Quaedvlieg bei der Vorstellung der Kampagne im Bonner
Polizeipräsidium. Dort beklebten Alberto Coppola, Leiter der
Direktion Verkehr der Polizei Bonn, sowie Annette Quaedvlieg und
Werner Böttcher, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC, das erste
Polizeifahrzeug mit einem Aufkleber, der auf den Mindestabstand von
1,5 Metern hinweist.
Im Jahr 2016 verunglückten in Bonn und der Region insgesamt 699
Radfahrende. Das waren 46 weniger als im Jahr 2016. „Die Sicherheit
der Radfahrenden haben wir in Bonn besonders im Blick. Die Zahl der
bei Unfällen verletzten Radfahrenden ist im Vergleich zum vorletzten
Jahr zwar rückläufig, aber immer noch zu hoch“, so Coppola. Der
erste Aufkleber wurde daher von ihm persönlich aufgeklebt. Die Aktion
ist ihm ein Anliegen: „Mit dieser Kampagne wollen wir auch für
gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben.“
Auch für ADFC-Vorsitzende Quaedvlieg und Verkehrsplaner Böttcher ist
Rücksichtnahme ein zentrales Anliegen. „Autofahrer, die nicht auch
Radfahrer sind, haben oft keine Vorstellungen davon, welche Ängste
und Unsicherheit ein zu enges Überholen auslösen kann“, sagte
Quaedvlieg. „Gerade ältere Menschen und auch Schüler fühlen sich
bedroht, wenn sie fast vom Außenspiegel eines Autos berührt werden.
Auch wenn nicht immer gleich ein Unfall passiert: Die Angst vor einer
Berührung ist bei vielen so groß, dass unsichere und ängstliche
Radler auf den Gehweg ausweichen. Das ist zwar nicht erlaubt, aber
gerade ältere Radfahrer wissen sich nicht anders zu helfen“, so
Quaedvlieg.
Deshalb ist der ADFC sehr froh, dass die Polizei die
Aufklärungskampagne für den Mindestabstand von 1,50 Metern beim
Überholen unterstützt. „Dass künftig viele Polizeiautos mit dem
Aufkleber fahren, der auf den Mindestabstand hinweist, begrüßen wir
sehr“, so Werner Böttcher.
Anlässlich der Kampagne
hat der ADFC die wichtigsten Fakten zum Überholen
zusammen getragen:Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5
Meter Abstand zu Radfahrenden halten. Schon die durch das überholende
Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation
können zu Unfällen von Radfahrenden führen.
Lkw und Busse müssen 2 Meter Abstand einhalten.
Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter
Abstand erforderlich. Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit
Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
An Steigungen ist wegen der Pendelbewegungen von Radfahrern ein
Abstand von mindestens 2 Metern erforderlich.
Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden
Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt
zu werden.
Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein
Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder
Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein
ausreichender Seitenabstand gehalten werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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