Feuer verboten!
Grablichter und Unkraut abflammen sind derzeit untersagt
Bonn - Aufgrund der derzeitigen Trockenheit und der hohen Brandgefahr ist es
ab sofort verboten, auf den Friedhöfen offene Flammen, wie
Feuerschalen oder Grablichter aufzustellen. Auch das Abflämmen von
Wildkraut ist untersagt.
Das Amt für Stadtgrün rüstet derzeit, sofern erforderlich, die
Wasserbecken erneut mit Gießkannen aus. Im Interesse aller wird darum
gebeten, städtische Gießkannen nach der Benutzung wieder an den
Wasserbecken abzustellen und nicht hinter das Grab zu stellen.
Bei Schäden an Wasserbecken bittet das Amt für Stadtgrün um einen
kurzen Hinweis, Telefon 0228 - 77 44 99, damit die Becken - wenn
möglich - kurzfristig repariert werden können.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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