Initiative Inklusiver Arbeitsmarkt
Kein Alkohol am Lenker des E-Rollers

Region - (red) „Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht!“
Diese Devise gilt das ganze Jahr für alle Verkehrsteilnehmenden. Kurz
vor der heißen Phase der diesjährigen Karnevalssession macht die
Landesverkehrswacht NRW darauf aufmerksam, dass auch Nutzer von
E-Tretrollern keine Ausnahme bilden.

„Besonders bei jungen Menschen sind die Elektrokleinstfahrzeuge für
eine kurze Fahrt beliebt. Einige missachten dabei aber die für die
E-Tretroller als Kraftfahrzeuge geltenden Alkoholgrenzwerte und die
Verkehrsregeln“, sagt Burkhard Nipper, Geschäftsführender Direktor
der Landesverkehrswacht. Wer mit einem E-Tretroller unterwegs ist,
für den gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Auch
eine kurze Fahrt kann da schnell den Führerschein kosten.

„Unter 21-Jährige und Führerscheinneulinge in der Probezeit
dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken“, so Nipper. Und für alle
anderen Führerscheininhaber gilt die 0,5-Promille-Grenze. Wird man
mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr erwischt,
ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird bei einem Erstverstoß mit
einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten
in Flensburg bestraft. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

„Wer unter Alkoholeinfluss mit einem E-Tretroller unterwegs ist,
gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere
Verkehrsteilnehmer“, führt Nipper aus und verweist auf die Nutzung
von Bus, Bahn und Taxi.

Die Landesverkehrswacht bemängelt darüber hinaus, dass viele der
E-Tretroller-Fahrenden nicht mit den für sie geltenden Vorschriften
vertraut sind. Dies lasse sich jeden Tag im Straßenverkehr
beobachten. „Da wird auf Gehwegen, zu zweit auf einem Roller oder
mit dem Smartphone in der Hand gefahren“, nennt Nipper nur einige
der Verstöße. „Der E-Tretroller ist kein Spielgerät, sondern ein
reguläres Kraftfahrzeug! Jeder Nutzer muss sich an die geltenden
Regeln halten.“ Informationen über den verkehrssicheren Umgang mit
den E-Tretrollern gibt es auf der Homepage der Landesverkehrswacht
(https://www.lvwnrw.de/angebote/fuer-e-roller.html).

Vor der Zulassung der E-Tretroller Mitte letzten Jahres war
Trunkenheit am Steuer auch schon ein Thema für Auto- und Radfahrer,
wie der Blick auf die Verkehrsbilanz der Karnevalszeit des Vorjahres
zeigt: Laut Innenministerium NRW wurden zwischen Weiberfastnacht und
Aschermittwoch 2019 mehr als 29.000 Polizeikontrollen durchgeführt.
In 353 Fällen bestätigte sich dabei der Verdacht von Trunkenheit am
Steuer. Die Beamten behielten 173 Führerscheine direkt ein. Trotz
dieser Maßnahmen ereigneten sich innerhalb der Karnevalshochzeit 97
Alkoholunfälle, bei denen ein Mensch ums Leben kam und 22 verletzt
wurden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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