Kita-Platzvergabe
Kita-Platzvergabe
startet im Februar
Bonn (red). In Kürze beginnt die Vergabe der öffentlich geförderten Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen für das nächste Kindergartenjahr 2023/2024. Eltern, die für ihr Kind eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ab Sommer 2023 wünschen und ihr Kind noch nicht in Kindertageseinrichtungen ihrer Wahl angemeldet haben, sollten dies kurzfristig über das Elternportal KITA-NET Bonn nachholen.
Ab Februar 2023 werden von den Kindertageseinrichtungen die Aufnahmeentscheidungen für August 2023 getroffen und Betreuungsverträge geschlossen. Dieses Verfahren zieht sich erfahrungsgemäß über mehrere Monate hin und ist zwischen allen öffentlichen Bonner Kindertageseinrichtungen abgestimmt.
Zum Teil können Kitas noch nicht alle Aufnahmen vornehmen, da noch nicht feststeht, ob zum Sommer das entsprechende Personal vorgehalten werden kann. Hier ergeben sich im Laufe der nächsten Monate noch Verschiebungen, so dass Familien gegebenenfalls nicht bereits im Februar eine Zusage erhalten können.
Wenn ein Kind bis Anfang April 2023 noch keine Zusage für einen Kinderbetreuungsplatz bekommen haben sollte, können sich die Eltern wegen weiterer Unterstützung an das Familienbüro im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn wenden. Dieses ist in der Stadthaus-Loggia, Thomas-Mann-Straße 2-4, zu finden. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind telefonisch unter 0228–77 40 70 oder per E-Mail an familienbuero@bonn.de.
Für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege ein weiteres Betreuungsangebot. Für weitere Informationen und Beratung steht im Auftrag der Stadt Bonn das Netzwerk Kindertagespflege Bonn unter der Telefonnummer 0228-62 96 100 zur Verfügung. Weitere Infos unter www.netzwerk-kindertagespflege-bonn.de. Zusätzlich sollte die Anmeldung auch hier über das Elternportal KITA-NET Bonn erfolgen.
Masern-Impfpflicht in Betreuung beachten
Seit März 2020 besteht für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, eine Masern-Impfpflicht. Diese muss beachtet werden. Nähere Informationen hierzu gibt die Internetseite des Gesundheitsministeriums:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/
faq-masernschutzgesetz.html
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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