Kampagne gegen sexualisierte Gewalt
„Nein heißt Nein!“: Kampagne gegen sexualisier ...
Bonn - Vor allem im Karneval vermutet man Männer, die Frauen Gewalt antun
oder sich ihnen in unziemlicher Absicht nähern. „Das bezieht sich
vor allem auf Busen- oder Pograbschen“, sagt Bonns
Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa. Sie zielt damit auf den neu ins
Strafgesetzbuch aufgenommenen Paragraphen 184i – Sexuelle
Belästigung – ab. Demnach ist es strafbar, wenn man jemanden in
sexueller Absicht berührt, ohne dass er oder sie damit einverstanden
ist. Solch ein Verhalten ist also mitnichten ein Kavaliersdelikt. Es
erfüllt vielmehr einen Straftatbestand. Wird man hierfür verurteilt,
ist man vorbestraft.
Unabhängig von der Art und Höhe der Strafe und der Schwere des
vorstellbaren Vergehens bis hin zur Vergewaltigung appellieren OB
Ashok Sridharan und Ursula Brohl-Sowa an alle Bonner, die Augen offen
zu halten und etwaigen Betroffenen ohne Zögern zur Seite zu stehen.
„Wir werden ohne Wenn und Aber rigoros einschreiten, wenn wir in
dieser Hinsicht etwas bemerken“, sagt die Polizeipräsidentin. Die
Einsatzkräfte sind verstärkt um Personal der Bundespolizei und aus
eigenen Nachwuchskräften.
Daneben sollte jeder ein waches Auge für seine mitfeiernden
Zeitgenossen haben. Und jemandem, der sich außerhalb des Rahmens
bewegt, auf die Finger klopfen sowie demjenigen verdeutlichen, dass er
selbst und sein Verhalten unerwünscht auf jeder Feier sind.
In Bonn gab es bisher keine signifikanten Zahlen, die auf ein
vergleichsweise erhöhtes Risiko für Frauen hinweisen. Allerdings
gilt auch hier: Wehret den Anfängen.
Zur Verstärkung der Abschreckung und zur Prävention starten Stadt
und Polizei eine Info-Kampagne. In übersichtlichen Heftchen ist in
knappen Worten erklärt, was man tun soll, wenn man bedroht oder
belästigt wird. Das Faltblatt, aufgelegt in 10.000 Exemplaren in
verschiedenen Sprachen, wird überall verteilt, wo es sinnvoll
erscheint. Ein wesentlicher darin enthaltener Tipp lautet zum
Beispiel, im Falle des Falles Öffentlichkeit zu schaffen. Werden Sie
laut! wird empfohlen. Anschließend soll man sich an die Polizei oder
die Ordnungskräfte wenden und den Notruf 110 nicht vergessen.„Viele
Opfer trauen sich nicht, den Täter anzuzeigen“, sagt Conny Schulte
von der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt als Mitinitiatorin
der aktuellen Kampagne. „Manche fühlen sich nicht ernst genommen,
meinen, die Mitmenschen hielten das Fehlverhalten für „nicht so
schlimm“. Das Schweigen sei der ärgste Fehler, den man machen
könne. Die Beratungsstelle hat den Karnevalsvereinen einen
Handlungsleitfaden an die Hand gegeben, nach dem diese verfahren
sollen, wenn Fehlverhalten etwa bei den Sitzungen eintritt.
Die Beratungsstelle ist an den Karnevalstagen länger als üblich
erreichbar. An Weiberfastnacht ist von 10 bis 12 Uhr die Bonner
Telefonnummer 635524 ebenso geschaltet wie am Freitag, 9. Februar. Am
Karnevalssamstag ist die Beratungsstelle von 14 bis 16 Uhr unter der
Nummer 0157 88213135 zu erreichen – am Karnevalssonntag von 11 bis
13 Uhr unter der Mobilfunknummer. Die Festnetznummer gilt wieder am
Rosenmontag von 11 bis 12 Uhr sowie am Veilchendienstag von 10 bis 12
Uhr. Die Festnetznummer sollte auch wählen, wer außerhalb der
Karnevalstage die Berstungsstelle gegen sexualisierte Gewalt erreichen
will.
In der Region sind das Frauenzentrum Troisdorf unter der Nummer 02241
72250 und das Frauenzentrum Bad Honnef unter 02224 10548 zu erreichen.
„Wir wollen alle fröhlich feiern“, sagt OB Ashok Sridhran. In
Bonn ist kein Platz für Männer, die Frauen als Freiwild betrachten.
Nein heißt Nein!
- Harald Weller
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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