Bundeszentrale Kinder und Jugendschutz
Neue Bundeszentrale wird in Bonn angesiedelt

Bonn - (red) Bonn wird Sitz der neuen Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz: Im Zuge der Reform des Jugendschutzgesetzes haben
der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Errichtung einer neuen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen.

Dazu wird die in Bonn ansässige bisherige Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien zu einer modernen Bundeszentrale für
Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut.

Die Bundeszentrale, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gehört, wird ab
1.5.2021 ihren Sitz in Bonn haben und in einer ersten Stufe über
zunächst etwa 70 Beschäftigte verfügen.

Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Mit der Ansiedlung der
neuen Bundeszentrale wird Bonn als Sitz von Bundesministerien und
Bundesbehörden weiter gestärkt. Darüber freue ich mich umso mehr,
als mir gerade das Thema Kinder- und Jugendschutz mit all seinen
Aspekten sehr am Herzen liegen.“ Neben dem Verbleib von
Bundesministerien gehört die Ansiedlung neuer Bundesbehörden zu den
zentralen Forderungen der Region Bonn sowie der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an den Bund zur Sicherung
Bonns als „zweitem politischen Zentrum“ in Deutschland. Katja
Dörner: „Für die neue Bundeszentrale können sich gerade in Bonn,
wo unter anderem die Deutsche Telekom ihre Konzernzentrale hat,
Synergien für einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz ergeben.
Auch spricht die unmittelbare Nähe der Bundeszentrale zum Bonner
Dienstsitz des BMFSFJ mit seinen 250 Beschäftigten für den Standort
Bonn. „

Das neue Jugendschutzgesetz gewährleistet den Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache
oder Kostenfallen, es bietet Orientierung für Eltern, Fachkräfte und
Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen und ermöglicht die
Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch
gegenüber ausländischen Anbietern, die von Kindern und Jugendlichen
besonders häufig genutzt werden. Das neue Jugendschutzgesetz sorgt
dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich
Alterseinstufungen erhalten, ob online oder im Einzelhandel. Das
Gesetz sieht vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte
Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch
Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte
Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden müssen.

Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom
Jugendschutzgesetz erfassten Internet-Plattformen ihren systemischen
Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde-
und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein „dialogisches Verfahren“
mit den Anbietern dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete
Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung
empfindliche Bußgelder verhängen. Auch gegenüber ausländischen
Anbietern kann sie Verstöße ahnden. Mit der Bundeszentrale entstehen
klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Außerdem wird
eine zentrale Austauschplattform für nationale und internationale
Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des
Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der
Medienentwicklung Schritt hält. Dabei wird die Perspektive von
Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Ein Beirat unterstützt
die Bundeszentrale bei diesen Aufgaben.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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