Vorerst keine Überwachung
OB will Sonderrecht für Videoüberwachung
Bonn - (we). „Unzufrieden" sei er, sagte OB Ashok Sridharan im
Anschluss an eine Sitzung der Projektgruppe „Videoüberwachung" im
Stadthaus. Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa erläuterte, warum
es, sehr zum Missfallen des OB, erst mal keine Video-Überwachung
kriminal-kritischer Stellen in Bonn geben wird: „Die einzige
Möglichkeit, die wir im engen rechtlichen Rahmen des Polizeigesetzes
haben, sehen wir am Bonner Loch", führte sie aus. Und eben da müsse
man abwarten, wohin sich die kriminell auffällige Szene verlagere,
wenn in absehbarer Zeit das Bonner Loch überbaut werde.
Eine fünfjährige Auswertung des Projektleiters „Videobeobachtung"
Alberto Coppola und seinem Team habe für das Bonner Loch eine
Straftathäufigkeit von 1,6 Fällen pro Tag ergeben. Für das
Wochenende beträgt dieser Wert 1,9. Alle anderen Stellen
einschließlich Bad Godesberg seien wesentlich unauffälliger. Das
Polizeigesetz zieht enge Grenzen. Das ist erklärbar durch das hohe
Rechtsgut auf informelle Selbstbestimmung des Einzelnen. Wer möchte
sich schon unentwegt von staatlicher Seite beobachtet sehen?
Nur, das Eine ist die Statistik, die also für Bonn eine weitgehend
heile Welt ergibt. Das Andere ist das Gefühl der Bürger. Und hier
sehen die Betroffenen durchaus verbotene Zonen in Bonn. Es gibt viele
Menschen, die sich unsicher und bedroht fühlen. Deshalb will OB Ashok
Sridharan gemeinsam mit dem Stadtrat eine Initiative bei der
Landesregierung anstoßen. Ziel soll es sein, der Stadt Bonn ein
Sonderrecht einzuräumen. Dahingehend, dass die Stadt selbst
entscheiden kann, wo die Videoüberwachung eingesetzt wird.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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