Bonner Energiewende
Photovoltaikanlagen sollen im Neubau Pflicht werden

Mehr als 50 Prozent des in Bonn benötigten Stroms könnte auf den Dächern der Bundesstadt entstehen. | Foto: schropferoval auf Pixabay
  • Mehr als 50 Prozent des in Bonn benötigten Stroms könnte auf den Dächern der Bundesstadt entstehen.
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Bonn - (red) Die Bundesstadt Bonn will bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden.
Der Ausbau erneuerbarer Energien – allen voran der Solarenergie
durch Photovoltaik-Anlagen – spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein
Baustein ist die Solarverpflichtung im Neubau, die der Rat der Stadt
Bonn nach Beratung im Umwelt- und Klimaausschuss sowie im
Planungsausschuss beschließen soll.

Bei allen Neubauvorhaben, auf die die Stadt planungsrechtlich
unmittelbar Einfluss nehmen kann, soll die Installation von PV-Anlagen
verpflichtend werden. Dies trifft für Vorhaben zu, bei denen die
Stadt Bonn mit Investoren und Eigentümern städtebauliche Verträge
abschließt. Die Regelung soll nach Verabschiedung der entsprechenden
Beschlussvorlage durch den Rat sowohl für alle neuen Vorhaben als
auch für alle laufenden Verfahren, bei denen zum Zeitpunkt des
Ratsbeschlusses die öffentliche Auslegung noch nicht beschlossen
wurde, gelten.

Auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen soll die
Solarverpflichtung greifen. Beim Verkauf städtischer Grundstücke
müssen bereits seit dem 1. Januar 2021 PV-Anlagen auf Neubauten
errichtet werden. Das hatte der Rat der Stadt Bonn im September 2020
beschlossen. Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine PV-Anlage
vor Ort nachweislich nicht wirtschaftlich ist.

„Mit einer zukunftsorientierten Energieversorgung durch PV-Anlagen
lässt sich bei Neubauten der Zuwachs an klimaschädlichen Gasen
begrenzen und – in Klimaschutzhinsicht – der Sanierungsfall von
Morgen verhindern“, betont Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
„Die Stadt Bonn ist dabei eine der wenigen Städte in Deutschland
und die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den Weg einer
kommunalen Solarverpflichtung geht. Eine bundeseinheitliche Regelung
wäre wünschenswert, damit das große Potenzial der Solarenergie
weiter ausgeschöpft wird.“

Umweltdezernent Helmut Wiesner geht davon aus, dass die
Solarverpflichtung einen großen Effekt haben wird: „Da der
überwiegende Anteil der B-Planaufstellungen in der Stadt Bonn als
vorhabenbezogene Pläne mit Investoren entwickelt wird und auch
Entwicklungsmaßnahmen von der Verpflichtung erfasst werden, wird das
Instrument der Solarverpflichtung eine große Reichweite in der
Umsetzung erzielen.“ Mit dem Instrument des städtebaulichen
Vertrags hat die Stadt Bonn zur Vereinbarung anspruchsvoller Ziele im
Klimaschutz schon lange Erfahrung: Bereits seit 1997 werden mithilfe
städtebaulicher Verträge über die bundesgesetzlichen Vorgaben
hinaus durch die Stadt Bonn erhöhte Energieeffizienzstandards von
Gebäuden eingefordert.

Das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung sieht
vor, dass das Ziel der Klimaneutralität durch die weitestgehende
Versorgung mit erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Die
aktuelle Bonner CO2-Bilanz für das Jahr 2018 weist für den Strom mit
803.000 Tonnen einen Anteil von 52 Prozent an den gesamten
CO2-Emissionen im Gebäudebereich aus. Hiervon entfallen wiederum
286.000 Tonnen bzw. 36 Prozent auf den Bereich der privaten Haushalte.

Von allen erneuerbaren Energien bietet die Solarenergie in Bonn das
größte Potenzial, CO2 zu reduzieren. Das Solardachkataster der Stadt
(www.bonn.de/solardachkataster)
zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die
solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer
mit einer Anlage ausgestattet würden, könnten so theoretisch 53
Prozent des Strombedarfs in Bonn regenerativ gedeckt werden. Bislang
beträgt dieser Anteil lediglich 2,1 Prozent.

Gebäude und Siedlungen, die heute errichtet werden, müssen sich bei
einer durchschnittlichen Lebensdauer von 40 Jahren bereits bei ihrer
heutigen Errichtung an den Zielen der Klimaneutralität orientieren.
Die Stromversorgung mittels Photovoltaik ist dabei ein Baustein, auf
den für eine klimaneutrale Gesamtbilanz nicht verzichtet werden
könne. Bei hochgedämmten Gebäuden wie beispielsweise Passivhäusern
deckt Strom zudem den Restbedarf für die Gebäudeheizung. Durch die
zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen in der Energieversorgung
verschiebt sich der Energieträger von Brennstoffen auf Strom.

Weil die Möglichkeiten der Stadt, über einer Solarverpflichtung
Einfluss zu nehmen, auf Neubauten beschränkt ist, soll ein
Förderprogramm zusätzlichen Anreiz bieten, damit sich mehr
Eigentümer von Bestandsgebäuden für die Installation einer
PV-Anlage entscheiden. Die Fördermittel stehen mit der Bewilligung
des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung –
voraussichtlich im Herbst 2021 – zur Verfügung. Informationen zum
Förderprogramm gibt es jetzt schon unter
www.bonn.de/klimafoerderung.

Den dritten Baustein zur Förderung der erneuerbaren Energien stellt
das Sonderprogramm „Solares Bonn“ dar. Vorgesehen ist ein breites
Beratungsangebot, welches Eigentümer im Zusammenhang mit der Planung
und dem Bau einer PV-Anlage neutrale und kostenlose Unterstützung
bietet. Gleichzeitig will die Stadt selbst mit gutem Beispiel
vorangehen und verschiedene Musterprojekte auf städtischen Gebäuden
umsetzen. Ziel ist es, Bedenken entgegenzuwirken und die Entscheidung
für eine PV-Anlage zu erleichtern. Das Programm ist in den
Grundzügen bereits vom Rat beschlossen und soll in den kommenden
Monaten starten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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