Siegaue Vergewaltigung
Plädoyers im Prozess um vergewaltigte Camperin erwartet

Die vom Landgericht beauftragte Psychiaterin, fand keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit. | Foto: Henning Kaiser/dpa
  • Die vom Landgericht beauftragte Psychiaterin, fand keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit.
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Bonn - Erneut befasst sich das Landgericht Bonn mit der Vergewaltigung der
Jungen Camperin vergangenen Jahres. 

Die vom Landgericht beauftragte Psychiaterin, sollte den Angeklagten
erneut prüfen. Sie fand jedoch keine Anzeichen für eine verminderte
Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten. Die Kammer muss erneut über die
Strafhöhe entscheiden. Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung
einer Camperin werden im Bonner Landgericht heute die Plädoyers von
Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet.

Der 32 Jährige Angeklagte hatte ein junges Paar im Oktober letzten
Jahres beim Zelten in der Siegaue überfallen und die Frau
vergewaltigt. Für die Tat war der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana
bereits im vergangenen Oktober zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt
worden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil hinsichtlich des
Strafmaßes auf und verlangte eine Überprüfung der Frage, ob der
Angeklagte vermindert schuldfähig war. Dafür fand die vom
Landgericht beauftragte neue Gutachterin jedoch keine Belege.

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RAG - Redaktion

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