Halteverbote Karneval
Stadt stellt Halteverbote für Karnevalszüge auf
Bonn - (red) Die Stadt Bonn stellt zurzeit entlang der Karnevals-Zugwege
Halteverbote auf. Sie gelten nur an den Tagen der Karnevalsumzüge.
Die Bürgerdienste der Stadt Bonn bitten die Verkehrsteilnehmenden,
sich auf diese Situation einzustellen. Die Halteverbote stehen entlang
der Zugwege und gelten in Beuel an Weiberfastnacht, 28. Februar 2019,
und an Karnevalssonntag, 3. März 2019. In Bad Godesberg findet der
Karnevalszug an Karnevalssonntag, 3. März 2019, sowie in Bonn an
Rosenmontag, 4. März 2019, statt.
Fahrzeuge, die den Zugweg behindern, müssen abgeschleppt werden.
Daher appelliert die Stadt an alle Verkehrsteilnehmenden, nicht im
Aufstellbereich und entlang der Strecke zu parken. Nur so wird für
alle Beteiligten ein schöner und störungsfreier Karnevalszug
möglich. Die Zugwege können auf
www.bonn.de eingesehen werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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