Schadensersatzklage
Stadt verklagt VW

Bonn - (red) Die Stadt Bonn hat gegenüber der Volkswagen AG Klage auf
Schadenersatz in Höhe von 678.193,52 Euro erhoben. Bei der Forderung
handelt es sich im Wesentlichen um den Kaufpreis für 27
Dieselfahrzeuge der Marke Volkswagen, welche die Stadt Bonn in den
Jahren 2013 und 2014 gekauft hat. Diese Fahrzeuge sind mit dem Motor
der Baureihe EA 189 ausgestattet. Da eine außergerichtliche Einigung
mit der VW AG nicht zu erzielen war, hat die Stadt Bonn die Sozietät
Rogert und Ulbrich aus Düsseldorf mit der gerichtlichen Durchsetzung
ihrer Ansprüche beauftragt. Die Klage ist am Freitag, 14. Dezember,
an das Landgericht Bonn übersandt worden.Im Mai 2015 hatte die
Volkswagen AG eingeräumt, in der Motorsteuerung von Fahrzeugmodellen
mit dem Dieselmotor EA 189 eine Software eingesetzt zu haben, die
standardisierte Testsituationen erkennt und unter diesen Bedingungen
die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide
entstehen, im normalen Fahrbetrieb dagegen Teile der
Abgaskontrollanlage außer Betrieb setzt; die Stickoxid-Emissionen
sind dann erheblich höher. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die
Verwendung der Software als unerlaubt eingestuft. Es folgte ein
amtlicher Rückruf, Nachrüstungen wurden erforderlich.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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