Bundesstadt
Stadtverwaltung legt aktualisierte Haushaltsplanung 2023/2024 vor

Mit ihrem Doppelhaushalt 2023/2024 möchte die Bundesstadt Bonn ihre Handlungsfähigkeit sichern, Krisenmanagement und Risikovorsorge betreiben sowie Raum zur Gestaltung von Zukunftsthemen schaffen.

Bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs im Dezember 2022 hatte die Stadtverwaltung bereits auf verschiedene Unwägbarkeiten hingewiesen, deren Entwicklung nicht absehbar waren. Noch immer ist nicht abzusehen, wie lange der Ukraine-Krieg dauern wird und wie groß damit die kriegsbedingten Auswirkungen, wie die Entwicklung der unterzubringenden Geflüchteten, die Zinsentwicklung sowie die Inflation sein werden.

In anderen Bereichen gibt es inzwischen mehr Klarheit. So kommen auf den Bonner Haushalt verschiedene Belastungen zu: Zuallererst ist der sich in der Höhe immer deutlicher abzeichnende Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst zu nennen. Inzwischen ist auch klar, dass die corona- und kriegsbedingten Isolierungen mit dem Haushaltsjahr 2026 enden und danach abgeschrieben werden müssen.

Zahlreiche Veränderungen gegenüber Haushaltseinbringung

Da sich in der Zwischenzeit zahlreiche Veränderungen gegenüber Dezember ergeben haben, hat die Stadtverwaltung am Freitag, 14. April 2023, für die Sondersitzung des Finanzausschusses am Dienstag, 18. April 2023, ein aktualisiertes Zahlenwerk vorgelegt.
Einige Beispiele für zusätzliche Aufwendungen bzw. geringere Einnahmen in den beiden Jahren 2023 und 2024 insgesamt seit der Einbringung des Haushalts:

  • 18,4 Millionen Euro weniger Anteil an der Einkommensteuer.
  • 2,75 Millionen Euro für die Straßenbeleuchtung aufgrund gestiegener Stromtarife
  • 10,5 Millionen Euro für die Integrationsassistenz aufgrund eines deutlich erhöhten Bedarfs sowie der Anpassung der Ansätze u.a. aufgrund von Tarifsteigerungen
  • 31 Millionen Euro durch das Arbeitgeber-Angebot in den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst
  • 9,8 Millionen Euro für die Finanzierung der Kindertagesstätten
  • 3,4 Millionen Euro durch die Erhöhung der Regelsätze für die Sozialhilfe
  • 21,3 Millionen Defizitausgleich für die Stadtwerke Bonn

Diese und weitere Effekte führen dazu, dass sich für das Jahr 2023 ein Defizit von knapp 62,3 Millionen Euro ergibt und für das Jahr 2024 ein Fehlbetrag von 78,6 Millionen Euro.

Steuererhöhungen lassen sich nicht vermeiden

„Die Verwaltung hat bis zuletzt alles darangesetzt, Steuererhöhungen zu verhindern. Mit dem aktuellen Stand der Tarifverhandlungen lässt sich dieses Ziel nicht mehr erreichen. Es ist davon auszugehen, dass viele Kommunen im Zuge der Tarifverhandlungen ebenfalls gezwungen sein werden, diesen Schritt zu gehen. Steuererhöhungen würden sich nur durch radikale Einschnitte bei Ausgaben für die Sicherung der Zukunft und den sozialen Zusammenhalt vermeiden lassen“, erläutert Stadtkämmerin Margarete Heidler.

Durch Steuererhöhungen wird Doppelhaushalt genehmigungsfähig

Damit der Doppelhaushalt 2023/2024, den der Rat in seiner Sitzung am 27. April 2023 verabschieden soll, genehmigungsfähig ist, sind daher Steuererhöhungen notwendig. Die Stadtverwaltung stellt unterschiedliche Varianten von Anhebungen der Steuerhebesätze vor:

  • Variante 1: Erhöhung der Gewerbesteuer von 490 auf 565 Punkte ab dem Jahr 2024 (zusätzliche Einnahmen im Jahr 2024: 35,4 Millionen Euro)
  • Variante 2: Anhebung der Gewerbesteuer von 490 auf 550 und der Grundsteuer von 680 auf 710 Punkte ab dem 2024 (zusätzliche Einnahmen im Jahr 2024: 32,7 Millionen Euro)
  • Variante 3: Erhöhung der Gewerbesteuer von 490 auf 520 und der Grundsteuer von 680 auf 810 Punkte ab dem Jahr 2024 (zusätzliche Einnahmen im Jahr 2024: 33,4 Millionen Euro)

Je nach Variante wird sich durch die Steuererhöhung der Fehlbetrag im Jahr 2024 auf knapp 43,2 Millionen Euro, 45,8 Millionen Euro bzw. etwa 45,2 Millionen Euro reduzieren. Dadurch wird die Stadt in den Planjahren 2023 bis 2026 unterhalb der Fünf-Prozent-Grenze ihres Eigenkapitals liegen, das zum Haushaltsausgleich herangezogen werden muss. Das Defizit im Jahr 2023 soll hingegen größtenteils über die Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Die Gewerbesteuer war zuletzt im Jahr 2013 von seinerzeit 470 auf 490 Punkte und die Grundsteuer im Jahr 2015 von damals 530 auf 680 Punkte angehoben worden.

Haushaltskonsolidierung

In den nächsten Jahren werden die öffentlichen Haushalte insgesamt absehbar in schwierige Fahrwasser geraten. Deshalb wird die Verwaltung der Politik einen umfassenden Konsolidierungsprozess vorschlagen, um auch in Zukunft genehmigungsfähige Haushalte vorlegen zu können. „Neben Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung und schlankere Prozesse wird auch erforderlich sein, Aufgaben und Standards in Frage zu stellen. Hierbei müssen die notwendigen Entscheidungen in Politik und Verwaltung Hand in Hand gehen“, so die Stadtkämmerin.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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