Die Stadt Bonn will bei Wohnraum-Zweckentfremdung Gas geben
Task Force greift ein

Stellten die neue städtische Initiative vor (vlnr.): Kurt Berger, Dieter Schubert, der scheidende Sozialdezernent Rüdiger Wagner, Stadtsprecherin Monika Hörig, Sigrun Scharf, Bauordnungsamt.  | Foto: we
  • Stellten die neue städtische Initiative vor (vlnr.): Kurt Berger, Dieter Schubert, der scheidende Sozialdezernent Rüdiger Wagner, Stadtsprecherin Monika Hörig, Sigrun Scharf, Bauordnungsamt.
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Bonn - (we). Es brodelt schon lange: Vor allem in Bad Godesberg erzürnt
es viele Bürger, dass dort mannigfach Wohnungen nur jeweils
kurzfristig vermietet werden. Diese Wohneinheiten stehen somit den
üblichen an langen Mietverhältnissen Interessierten nicht zur
Verfügung.

Gegen solche und ähnlich Fälle geht die Stadt Bonn nunmehr
entschlossen vor: Sie setzt zum Jahreswechsel eine Task Force ein. Die
hat nur eine Aufgabe: Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt
durchzusetzen. Die gibt es schon lange, seit 2013: Bisher konnte man
aber aus Personalmangel lediglich die Standardfälle abarbeiten. Vor
Ort war niemand im Einsatz. Das ändert sich jetzt: Die Mitglieder der
Task Force ermitteln vor Ort. Wenn es sein muss, per richterlichem
Zugangsbeschluss verschaffen sie sich Zugang zu den Wohnungen, die sie
für einschlägig halten.

Und prüfen dort, ob die Satzung eingehalten worden ist. Das hört
sich einfacher an, als es ist: Es gilt, eine Fülle von gesetzlichen
Vorgaben zu beachten. Naturgemäß kann man sich nicht mit Gerüchten
zufrieden geben, sondern muss sich auf Tatsachen berufen. Und die kann
man nur vor Ort und selbst ermitteln. Zudem ist der Rechtsweg
selbstredend offen. Zuständig ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Wohnungsamtsleiter Kurt Berger kommt es aber nicht nur darauf an,
Recht zu bekommen.

„Wir wollen, dass die Stadtgesellschaft selbst die ordnungswidrige
Kurzzeitvermietung bekämpft. Die Leute, die in solchen Wohnungen
leben, sollen auch dort langfristig wohnen." Die ganze Sache leidet
darunter, dass sich zwar viele Leute beklagen, das aber anonym tun. Im
Zweifel will es keiner gewesen sein. Und das erschwert die
Beweisführung ganz erheblich. Seit Bestehen der Verordnung 2013 sind
558 Fälle möglicher Verstöße gemeldet. In rund 300 dieser Fälle
wurde eine mögliche Zweckentfremdung festgestellt, man einigte sich
aber jeweils zwischen Eigentümer und Stadt.

Ein Bußgeld in Höhe von bis zu möglichen 50.000 Euro wurde bislang
nicht verhängt. Die Task Force soll zunächst für drei Monate
arbeiten. Dann will die Stadt entscheiden, wie‘s weiter geht. Task
Force-Leiter ist der Abteilungsleiter Wohnen im Wohnungsamt, Dieter
Schubert. Insgesamt arbeiten ab Januar 4,75 Kräfte an diesem
sensiblen Thema. Bei der immer wiederkehrenden Diskussion um den
Medizintourismus in Bad Godesberg ist auch zu berücksichtigen, dass
diese Medizin-Touris eine Menge Geld in der Region lassen. Und da
Wohnen nicht immer zwingend gleich Wohnen ist, muss hier sorgfältig
im Einzelfall geprüft werden, ob ein Verstoß gegen die
Zweckentfremdungsverordnung vorliegt. Ist das der Fall, liegt eine
Ordnungswidrigkeit, nicht etwa ein Straftatbestand vor. Es wird
demnach u.U. ein Bußgeld verhängt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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