Wohneigentümer 2025
Trautes Heim, Stress allein

Auf Wohnungseigentümer kommen derzeit mehrere Veränderungen zu. 	 | Foto: toodlingstudio- stock.adobe.com
  • Auf Wohnungseigentümer kommen derzeit mehrere Veränderungen zu.
  • Foto: toodlingstudio- stock.adobe.com

Region (red). Ab 2025 treten mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) betreffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert über die wichtigsten Änderungen, Fristen und Auswirkungen auf die Verwaltung und Nutzung von Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Erweiterte Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Die steuerlichen Vorteile für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden ab 2025 ausgeweitet. Die bislang zulässige Bruttoleistung von 15 kW peak für die Steuerbefreiung wird auf 30 kW peak pro Wohneinheit verdoppelt. Dies gilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2025 neu angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

WiE weist darauf hin, dass die Regelung eine Freigrenze und keinen Freibetrag darstellt: Wird die Grenze überschritten, entfällt die Steuerbefreiung vollständig.

E-Rechnungspflicht für vermietende Eigentümer

Zum 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend – auch für vermietende Wohnungseigentümer. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt jedoch nur für Vermietungen, bei denen die Umsatzsteuer zur Anwendung kommt. WiE empfiehlt, sich frühzeitig über Softwarelösungen zur Erstellung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu informieren. Eine Übergangsfrist bis Ende 2026 ermöglicht weiterhin die Nutzung von Papier- und PDF-Rechnungen, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.

Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter)

Ab 2025 müssen Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh, einer PV-Anlage zwischen 7 und 100 kW oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen Smart Meter nutzen. Alle anderen Haushalte erhalten digitale Stromzähler, können aber auf Wunsch ein Smart Meter installieren lassen.

In älteren Gebäuden, vor allem vor 1965 erbaut, kann der Einbau einen Umbau des Zählerschranks erfordern. In WEGs, wo der Zählerschrank zum Gemeinschaftseigentum gehört, ist ein Beschluss erforderlich. WiE rät den Verwaltungen, frühzeitig mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen, um rechtzeitig zu planen.

Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen wird verbrauchsabhängig

Seit Oktober 2024 gilt die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung auch für Gebäude mit Wärmepumpen. Wer diese Anforderung noch nicht umgesetzt hat, muss bis spätestens September 2025 entsprechende Messgeräte installieren. WiE empfiehlt die Installation eines Wärmemengenzählers zur Messung der Gesamtwärme und zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung.

Bestandsaufnahme von Etagenheizungen in WEGs

Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen müssen bis Ende 2024 eine Bestandsaufnahme über deren Zustand einleiten. Die erforderlichen Daten können über den zuständigen Schornsteinfeger sowie die Wohnungseigentümer eingeholt werden. Die finalen Ergebnisse müssen den Eigentümern bis spätestens Ende September 2025 zur Verfügung gestellt werden.

Reformierte Grundsteuer

Ab 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft. Die neue Berechnung basiert auf den Faktoren Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz. WiE rät den Eigentümern, die entsprechenden Bescheide zu prüfen, da viele Kommunen bereits neue Hebesätze verabschiedet haben.

Eintragung von Beschlüssen ins Grundbuch

Bis Ende 2025 müssen bestimmte Beschlüsse von WEGs ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich verbindlich zu bleiben. Dies betrifft vor allem Alt-Beschlüsse, die auf Öffnungsklauseln beruhen. Da die Eintragung eine notarielle Beglaubigung erfordert, empfiehlt WiE, diese Beschlüsse gegebenenfalls neu zu fassen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

28 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.