Verkaufsoffener Sonntag
UPDATE: Geschäfte müssen geschlossen bleiben

Volle Einkaufsstraßen auch am Sonntag? Die Stadt Bonn hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den abgesagten verkaufsoffenen Sonntag in Bonn (9. Dezember) und Bad Godesberg (16. Dezember) eingelegt.  | Foto: we (Archiv)
  • Volle Einkaufsstraßen auch am Sonntag? Die Stadt Bonn hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den abgesagten verkaufsoffenen Sonntag in Bonn (9. Dezember) und Bad Godesberg (16. Dezember) eingelegt. 
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Bonn / Bad Godesberg -

UPDATE:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag, 6.
Dezember 2018, die Beschwerde der Stadt Bonn gegen die Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen. Das Kölner Gericht
hatte die Verordnung der Stadt über die verkaufsoffenen Sonntage für
unwirksam erklärt. Zu der OVG-Entscheidung teilt die Stadtverwaltung
Bonn mit:

Die Stadtverwaltung bedauert die Entscheidung und hätte sich für den
Bonner Einzelhandel und die Besucherinnen und Besucher der Stadt eine
andere Entscheidung gewünscht. Die Gründe, die zu der Ablehnung der
Beschwerde geführt haben, werden nun ausgewertet. Der zitierte
formale Fehler war nicht erkennbar, da es sich um ein seit vielen
Jahren (1988) praktiziertes und nie beanstandetes Verfahren (auch von
Verdi nicht) handelt. In der Hauptsache wird jedoch bemängelt, dass
der räumliche Geltungsbereich auf den gesamten Stadtbezirk zu groß
gefasst sei. Dies wird bei künftigen Entscheidungen zu
berücksichtigen sein.

Die Stadt Bonn hat die Händlervereinigungen in der Innenstadt und in
Bad Godesberg, die die verkaufsoffenen Sonntage am 9. Dezember (Bonn)
und am 16. Dezember (Bad Godesberg) veranstalten wollten, über die
Entscheidung des OVG informiert. 

URSPRÜNGLICHE MELDUNG:

Die Stadt Bonn wird nach eigenen Angaben gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes Köln in Bezug auf die verkaufsoffenen Sonntage
in der Weihnachtszeit Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster
einlegen. Das hat der Verwaltungsvorstand am Dienstag, 4. Dezember,
nach interner juristischer Prüfung entschieden.

Die Verwaltung sei zuversichtlich, das Oberverwaltungsgericht Münster
von der Rechtmäßigkeit der ordnungsbehördlichen Verordnungen
überzeugen zu können, mit der sie die Sonntagsöffnungen anlässlich
der Weihnachtsmärkte für Bonn am 9. Dezember und Bad Godesberg am
16. Dezember genehmigt hatte. Stadtdirektor Wolfgang Fuchs: "Ich
hoffe, dass das OVG Münster noch bis Freitag entscheidet und die
verkaufsoffenen Sonntage gerettet werden können."

Zwischenzeitlich hatte die Stadt versucht, mit der Gewerkschaft Verdi
ins Gespräch zu kommen, um eventuell eine Kompromisslösung zu der
Frage des räumlichen Geltungsbereiches der Sonntagsöffnung zu
erreichen. Dies sei leider nicht gelungen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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