Verlegung Straßenstrich
Verlegung des Straßenstrichs

Bonn (red). Um unter anderem den Schutz von Passanten zu erhöhen, soll der Bonner Straßenstrich von der Immenburgstraße auf ein privates Gelände in der Straße „Am Dickobskreuz“ verlegt werden. Die Verwaltung möchte sich von der Politik beauftragen lassen, bei der Bezirksregierung Köln den Standortwechsel und eine Änderung der damit verbundenen Sperrbezirksverordnung zu beantragen.

Die Ist-Situation

Nachdem die Stadt 2008 zwölf Standorte für den Straßenstrich geprüft hatte, beschloss der Rat 2009 die Errichtung und den Betrieb des 1000 Quadratmeter großen Verrichtungsgeländes an der Immenburgstraße. Während dies zum Schutz von Prostituierten und Kunden von einem Sicherheitsdienst bewacht wird, befindet sich die so genannte Anbahnungszone, in der die Sexarbeitenden ihre Dienstleistungen anbieten, entlang der Immenburgstraße. Dies kann einerseits dazu führen, dass sie mit Passanten, insbesondere Jugendlichen, in Kontakt treten oder von Jugendlichen angesprochen werden. Andererseits birgt dies die Gefahr, dass sich die Straßenprostitution in angrenzende Straßen verlagert und nicht mehr kontrollierbar ist.

Die künftige Situation

Im Vorfeld wurden - wie bereits 2008 - die zwölf in Frage kommenden Standorte nochmals genau betrachtet, woraus sich ergeben hat, dass das neue Areal das einzig verfügbare ist, das allen Anforderungen genügt.

In der Straße „Am Dickobskreuz“ soll die Anbahnungszone mit in das deutlich größere Areal des neuen Verrichtungsgeländes integriert werden. Die Kontaktaufnahme soll künftig nicht mehr im öffentlichen Straßenraum stattfinden, sondern auf dem privaten Grundstück. Dadurch können Belästigungen von Passanten, nicht nur von Jugendlichen, weitestgehend verhindert werden. Denn um die sexuellen Dienstleistungen künftig in Anspruch nehmen zu können, müssen Personen das abseits der öffentlichen Flächen gelegene Gelände betreten.

Der Straßenstrich wird an der Straße Am Dickobskreuz durch einen circa fünf Meter hohen Schall- und Sichtschutzzaun sowie einem dichten Baumbestand abgeschirmt sein. Durch Kontrollen an der Zufahrt zu dem Grundstück kann zudem verhindert werden, dass unbefugte Personen Zutritt erhalten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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