Grünpfeil für Radverkehr
Zehn neue Grünpfeile
nur für Radfahrer
Bonn (red). Ein Planungsbüro hat im gesamten Stadtgebiet 316 Knotenpunkte mit Ampelanlagen bewertet, ob sie sich für die Installation eines Grünpfeils für Radfahrende eignen. Nun werden die Ergebnisse des Gutachtens von der Verwaltung geprüft und sukzessive umgesetzt. Im Laufe des Monats werden die Schilder an den ersten zehn Kreuzungen installiert.
An Kreuzungen mit Grünpfeil können Radfahrende nach vorherigem Anhalten auch bei roter Ampel abbiegen und so zügiger im Stadtverkehr vorankommen. „Mit den Grünpfeilen für Radfahrende möchten wir den Radverkehr in Bonn noch attraktiver machen. An vielen Stellen im Bonner Stadtgebiet kommen Radfahrende dadurch künftig zügiger voran, was vor allem bei widrigen Wetterbedingungen eine Entlastung sein kann“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Nachdem die Bundesstadt Bonn Anfang des Jahres 2021 den ersten Grünpfeil für Radfahrende an der Kreuzung Kaiser-Karl-Ring/Dorotheenstraße enthüllt hatte, war ein Planungsbüro damit beauftragt, sämtliche Knotenpunkte im Stadtgebiet im Hinblick darauf zu untersuchen, ob sie für Grünpfeile für Radfahrende geeignet sind. Insgesamt wurden 316 Knotenpunkte mit Ampelanlagen bewertet.
Nach dem Vorliegen des Gutachtens prüft die Verwaltung in Abstimmung die Einrichtung der Grünpfeile. Im Laufe des Oktobers werden an den ersten zehn Standorten Schilder im öffentlichen Verkehrsraum sichtbar. Bis Frühjahr 2023 sollen alle Standorte umgesetzt sein, an denen die Einrichtung des Grünpfeils möglich ist. Die ersten zehn Standorte sind:
Reuterstraße (West)/ Bonner Talweg (Süd),
Bonner Talweg (Nord)/Reuterstraße (West),
Reuterstraße (Ost)/ Argelanderstraße (Nord),
Argelanderstraße (Nord)/Reuterstraße (West),
Argelanderstraße (Süd)/Reuterstraße (Ost),
Schedestraße/ Adenauerallee,
Kaiser-Friedrich-Straße/Adenauerallee,
Tempelstraße/ Adenauerallee,
Adenauerallee/Weberstraße und
Am Hofgarten/Adenauerallee.
Hintergrund und Regeln
An Ampeln bei Rot nach vorherigem Anhalten rechts abzubiegen, erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Diese Regelung ist seit 1994 Bestandteil der bundesdeutschen StVO. Mit Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der StVO ist seit dem 28. April 2020 auch der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrende möglich.
Für Radfahrende gelten hierbei dieselben Regeln wie bei den klassischen Grünpfeil-Schildern: Sie dürfen nach vorherigem Anhalten auch bei Rot abbiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Auf Personen, die zu Fuß unterwegs sind, ist besonders zu achten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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