Höhere Gebühren
Borheimer Bürger müssen ab 2018 in einigen Bereichen tiefer in die ...
Bornheim - (fes) Zum Jahreswechsel müssen sich die Bornheimer auf höhere
Gebühren einstellen und damit tiefer in die Tasche greifen.
Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder in ihrer letzten Sitzung
in 2017, dass die Kosten für die Wasserversorgung, die Grund- und
Gewerbesteuer sowie für Leistungen des Standesamtes steigen werden.
TrinkwasserversorgungDie Verbrauchsgebühr für Trink- und
Brauchwasser zum Jahreswechsel steigt von bislang 1,61 Euro (plus
sieben Prozent Mehrwertsteuer 1,72 Euro) pro Kubikmeter auf künftig
1,71 Euro (plus sieben Prozent Mehrwertsteuer 1,83 Euro).
Bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch je Person und Tag von 127
Litern, was 46,4 Kubikmeter je Person und Jahr entspricht, sind dies
Mehrkosten von 4,64 Euro pro Person und Jahr oder 0,39 Euro pro Person
und Monat, hat die Verwaltung umgerechnet.
Hintergrund für die erforderliche Satzungsänderung ist die
langjährige Diskussion um die Änderung der Trinkwasserversorgung im
Stadtgebiet, die letztendlich im vergangenen Jahr in ein gescheitertes
Bürgerbegehren mündete, da das Quorum nicht erfüllt wurde.
Daraufhin handelten CDU, Grüne und SPD einen im Mai vorgestellten
Kompromiss aus, die Versorgung bis Ende 2017 auf ein
Mischungsverhältnis von 60 Prozent Wasser vom
Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) zu 40 Prozent Wasser
vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) umzustellen.
Diesem Kompromissvorschlag folgten mehrheitlich die Ratsmitglieder in
ihrer Sitzung vom 13. Juli diesen Jahres. Bislang lag das
Mischungsverhältnis bei 75 Prozent WBV-Wasser und 25 Prozent
WTV-Wasser. Die Befürworter hoffen, dass durch die Umstellung des
Mischungsverhältnisses das stark kalkhaltige Wasser weicher werde.
Das allerdings kostet: Insgesamt geht die Stadt von Mehrkosten von
209.478 Euro aus, wie der Stadtbetrieb Bornheim, zuständig für die
Wasserversorgung, errechnete. 130.612 Euro bertragen die Mehrkosten
für den Wassereinkauf, weitere 157.732 Euro kommen hinzu, um
„korrosionschemische Probleme“ zu vermeiden. Diese Kosten werden
verteilt auf zwei Jahre, da zum 1. Januar 2020 der Anteil des vom WTV
bezogenen Trinkwassers nochmals um 10 Prozent auf 50 Prozent erhöht
werden soll. Dadurch kommt es zu einer erneuten Anhebung des
Wasserpreises, der eine Neukalkulation im Jahr 2019 zum 1. Januar 2020
erforderlich macht. Wie mehrfach berichtet, hatten sich CDU und Grüne
dafür eingesetzt das Wasserverhältnis auf 50:50 umzustellen. Die SPD
folgte diesem Kompromissvorschlag jedoch nicht, da sie erneuten
Mehrkosten den Bürgern nicht zumuten möchte.
Grund- und GewerbesteuerMehrheitlich mit 12 Gegenstimmen aus den
Reihen von FDP, ABB, Linke, Grüne und UWG sowie einer Enthaltung von
den Grünen stimmten die Ratsmitglieder für eine weitere Anhebung der
Grund- und Gewerbesteuer ab Januar 2018. Unverändert mit einem
Hebesatz von 290 Prozentpunkten bleibt lediglich die Grundsteuer A
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Grundsteuer B
für Grundstückseigentümer steigt von 595 auf 645 Prozentpunkte, die
Gewerbesteuer um fünf Prozentpunkte von 485 auf 490. Die
Hebesatzanhebung bedeutet für die Grundsteuer B rund 794.000 Euro
Mehreinnahmen für den städtischen Etat, für die Gewerbesteuer etwa
140.000 Euro. Beides ist bereits im Haushaltsplan 2018
berücksichtigt.
StandesamtAuch, wer sich in der Stadt Bornheim das Jawort geben
möchte, muss zum Jahreswechsel höhere Gebühren beim Standesamt
bezahlen. Mit einer Gegenstimme von der ABB und Enthaltungen aus der
CDU-Fraktion haben die Ratsmitglieder mehrheitlich für die Änderung
der Gebührensatzung für Amtshandlungen des Standesamtes gestimmt.
Für die „Prüfung der Ehevoraussetzungen“ bei der Anmeldung der
Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
sind ab 2018 60 statt bislang 40 Euro zu bezahlen. Kommt
ausländisches Recht ins Spiel verteuert sich die Prüfung von 66 auf
mindestens 120 Euro bei bis zu zwei Stunden Verwaltungsaufwand. Für
jede weitere angefangene halbe Stunde fallen 30 Euro an.
Auch die Gebühren für andere Amtshandlungen werden angepasst. So
verlangt die Stadt für die nachträgliche Beurkundung eines
Sterbefalls ab 2018 50 Euro (bislang 21 Euro) und für die
nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung, der Begründung einer
Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt je nach Zeitaufwand statt
bisher 40 Euro bis zu 120 Euro für bis zu zwei Stunden
Verwaltungsaufwand. Wer Informationen aus dem Personenstandsregister
haben möchte, bezahlt fortan 6 statt bislang 10 Euro.
Die Erhebung der Gebühren wurde erforderlich nachdem eine Prüfung
ergeben hatte, dass die Gebührentarife des Landes NRW größtenteils
nicht die Kosten des Verwaltungsaufwandes decken, heißt es in der
Ratsvorlage. Daher haben Kommunen in NRW die Möglichkeit abweichende
Gebührensatzungen zu erlassen. Für 2018 rechnet die Stadt Bornheim
dadurch für 2018 mit Mehreinnahmen von jährlich rund 25. 000 Euro.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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