Neue Elternbeitragssatzung
Entscheidung mit großer Mehrheit

Bornheim - (red). Der Rat der Stadt Bornheim hat die neue
Elternbeitragssatzung am vergangenen Donnerstag mit großer Mehrheit
verabschiedet, sodass sich Familien über finanzielle Entlastungen ab
1. August 2020 freuen dürfen.

Nachdem die nordrheinwestfälische Landesregierung die Reform des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen hat, musste die Satzung der
Stadt Bornheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in
Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen den neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die neuen
Berechnungen der Elternbeiträge haben zu einer Absenkung der
Beiträge in allen Einkommensstufen geführt.

Mit der Erhöhung der Freibetragsgrenze von bisher 15.000 auf 24.542
Euro und dem zweiten beitragsfreien Jahr sind weitere finanzielle
Entlastungen für die Familien verbunden. „Ich freue mich sehr
darüber, dass es mit einem großen Kraftakt unter Beteiligung von
Rats- und Ausschussvertretern, Eltern und Vertretern der freien
Träger gelungen ist, diese neue Beitragssatzung so aufzustellen, dass
wirklich alle Bornheimer Familien finanziell profitieren werden. Damit
haben wir als Kommune, die sich immer noch in der Haushaltssicherung
befindet, ein familienfreundliches Zeichen gesetzt. Ich bedanke mich
herzlich bei allen, die innerhalb und außerhalb der Verwaltung
konstruktiv an der Entwicklung der jetzt beschlossenen Satzung
mitgewirkt haben“, erklärte Bürgermeister Wolfgang Henseler nach
der Ratssitzung.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Anhebung der Elternbeitragsfreiheit auf 24.542
  • Euro[/*]

  • Erweiterung der Beitragsfreiheit auf das zweite Jahr vor
  • der Einschulung[/*]

  • Einführung von 3 zusätzlichen Gehaltsstufen:
  • 95.000, 105.000 und 115.000 Euro[/*]

  • Zusammenführung der Satzung
  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege mit der Satzung für
    den offenen Ganztag im Primarbereich[/*]

  • Beibehaltung der bisherigen
  • Geschwisterregelung: 62,5 Prozent (KITA) und 75 Prozent (OGS).

    Pressemitteilung der Stadt Bornheim vom 24.04.2020 [/*]

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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