Windräder
Konzept soll- „Verspargelung“ der Landschaft verhindern
Bornheim - Das Thema Windräder beschäftigte erneut die Mitglieder im
Bornheimer Ausschuss für Stadtentwicklung. Einstimmig beschlossen die
Politiker die in der sogenannten Potenzialflächenanalyse festgelegten
Ausschlusskriterien. Unterteilt wird hier in harte und weiche
Tabuzonen (siehe Kasten)
Ausgenommen wurden jedoch ausdrücklich die Flächen des
Landschaftsschutzgebietes. Sie sollen nicht pauschal als weiche
Tabuzonen eingestuft werden, sondern einen besonderen Schutz genießen
und im Zuge einer Abwägung gesondert betrachtet werden. Dies empfahl
auch Klaus Zimmermann vom Bitburger Ingenieurbüro ISU, der noch
einmal die Potenzialflächenanalyse im Ausschuss vorstellte: „Nehmen
Sie den Landschaftsschutz als weiches Kriterium auf, bleiben in
Bornheim weniger als zwei Prozent für die Ansiedlung von Windrädern
übrig.“ Zimmermann warnte hier ausdrücklich vor einer
„Verhinderungsplanung“. Dies könnte zu rechtlichen Problemen und
dann erst recht zu der befürchteten „Verspargelung“, also der
unkontrollierten Ansiedlung von Windrädern, führen, da dann keine
entsprechende attraktive und ausreichende Konzentratationsfläche für
die zukünftige Windenergienutzung mehr möglich sei. Daher ist es
wichtig die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windenergie,
wie er bereits im Juli 2019 von der Politik angestoßen wurde,
weiterzuverfolgen. Ein möglicher „Königsweg“ sei der Nachweis,
dass die Landschaftsschutzflächen der Naherholung dienen und nicht
bebaut werden sollten.
Um die Konzentrationszonen auszuweisen, ist eine
Potenzialflächenanalyse durchzuführen. Berücksichtigt man
sämtliche Ausschlusskriterien der Gesamtfläche Bornheims, ergab
sich, dass etwas mehr als neun Prozent des Stadtgebietes oder rund 7,5
Quadratkilometer für den Bau von Windrädern zur Verfügung stehen
würden. Die Flächen verteilen sich über den Villerücken zwischen
Brenig und Rösberg und in Teilen der Rheinebene.
„Wir stehen zum Ausbau der Windenergie, gehen aber alle Schritte mit
um zu verhindern, dass Windräder auf dem Villerücken entstehen“,
betonte Ute Kleinekathöfer (SPD). Markus Hochgartz (Grüne) und Lutz
Wehrend (CDU) begrüßten den Ansatz den Landschaftsschutz gesondert
zu betrachten. Konrad Velten (CDU) wünschte sich eine visuelle
3-D-Darstellung, damit sich die Bürger einen Eindruck verschaffen
können wie Windräder in der Rheinebene aussehen würden. Zimmermann
riet von einer solchen Simulation aus Kostengründen zum aktuellen
Zeitpunkt ab. Sobald die Pläne konkreter sind, könne man diese
anfertigen.
Die Entscheidung von Politik und Verwaltung begrüßte auch der
Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) und änderte damit seine
bisherige Meinung. Noch zu Jahresbeginn vertrat man ebenso wie die
Stadt die Auffassung, den Landschaftsschutz in den Katalog der weichen
Tabukriterien aufzunehmen: „Neue Gerichtsurteile zwingen nun aber
zum Umdenken“, betonte der LSV-Vorsitzende Michael Pacyna. Der von
Zimmermann vorgeschlagene Weg sei unter anderem deshalb notwendig,
weil im bereits 1996 rechtskräftig gewordenen Bornheimer
Landschaftsplan Windenergie bei den dort ausgewiesenen
Landschaftsschutzgebieten noch keinerlei Rolle spielte. Der nun
vorgeschlagene Weg erscheint dem LSV als „durchaus logisch und
wahrscheinlich auch rechtssicher.“. Auf Grundlage der beschlossenen
Potenzialflächenanalyse bereitet die Verwaltung nun die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie
vor.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.