Keine Öffnungen an Adventssonntagen
OVG gibt ver.di recht

Region - (red) Keine Ladenöffnungen an den Adventssonntagen: Das
Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die in der
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) NRW enthaltenen landesweiten
Ladenöffnungen an den Adventssonntagen und an dem ersten Sonntag im
neuen Jahr 2021 für rechtswidrig erklärt. In seinem Beschluss gab
das OVG dem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di statt.
Die betreffende Regelung wurde daher außer Vollzug gesetzt. Maßstab
für die Überprüfung sei ausschließlich das Infektionsschutzrecht.
Die in der CoronaSchVO landesweit zugelassenen Sonntagsöffnungen
seien voraussichtlich keine notwendige Schutzmaßnahme nach dem
Infektionsschutzrecht, auf das das Land sie gestützt habe, so das
OVG. Das pandemiebedingt große wirtschaftliche Interesse an den
Sonntagsöffnungen sei zwar verständlich, könne
infektionsschutzrechtlich aber keine Rolle spielen.

„Für unsere Einzelhandelsgeschäfte ist dies eine weitere bittere
Pille, die sie zu schlucken haben.“, erklärt Harald Stadler,
Vorsitzender des Vereins Roisdorfer Gewerbetreibende. „Mit der
unverhältnismäßigen Erhöhung der verkaufsoffenen Sonntage pro
Stadt hat dies, meiner Meinung nach, ver.di erst zu dieser Klage-Welle
animiert. Der jahrelang bestehende Konsens zwischen der Gewerkschaft
und den Einzelhandelsverbänden bzw. Kommunen bei der Zulassung der
verkaufsoffenen Sonntage war damit aufgekündigt.“ In Roisdorf habe
man vor den Events anlässlich der drei verkaufsoffenen Sonntage ab
2015 Gespräche mit ver.di und dem Bonner DGB-Vorsitzenden geführt
und das beabsichtigte Anliegen dargelegt. Dieses Konsensgespräch
beinhaltete nicht nur den Zeitablauf, sondern auch die
Arbeitnehmerrechte an diesen Sonntagen, wie strikte Freiwilligkeit,
erhöhte Vergütung und Freizeitausgleich für alle Mitarbeiter/innen,
die sonntags zur Arbeit erschienen, so Stadler. „Daher duldete die
Gewerkschaft unsere drei verkaufsoffenen Sonntage in Roisdorf. Der
erneute Versuch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weitere
verkaufsoffene Sonntage im Dezember und Anfang Januar zu ermöglichen
war zwar gut gemeint aber schlecht gemacht. Denn wie nun erneut
bestätigt wurde, steht unsere bundesweit geltende Verfassung dieser
Verordnung entgegen.“ Daher sei es seiner Meinung nach höchste
Zeit, dass die Landesregierung die Initiative ergreife und über den
Bundesrat eine Verfassungsänderung einleite, so Stadtler.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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