Sonntag, 27. September 2020: Stichwahl in Bornheim
Petra Heller gegen Christoph Becker
Bornheim - (red). Bei der Kommunalwahl in Bornheim hat keine Bewerberin und
kein Bewerber um das Bürgermeisteramt mehr als 50 % der Stimmen –
also die erforderliche absolute Mehrheit – erreicht. Daher findet am
Sonntag, 27. September 2020, zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen, Christoph Becker (49,4 %) und Petra Heller (41,21 %),
eine Stichwahl statt.
Die Wahllokale sind am Sonntag, 27. September 2020, von 8 bis 18 Uhr
geöffnet. Sowohl die Stimmbezirke als auch die Wahllokale bleiben
dieselben wie bei der Wahl am 13. September. Auch die
Wahlbenachrichtigungskarten der ersten Wahl sind noch gültig und
sollten nach Möglichkeit mitgebracht werden. Wer seine Karte nicht
mehr hat, muss ein Ausweisdokument vorlegen, um zu wählen. Wenn man
sein Kreuzchen bereits vor dem 27. September machen möchte, geht man
zu den üblichen Öffnungszeiten ins Wahlbüro in Raum 904 im Rathaus.
Zudem kann man bis Dienstag, 22. September 2020, Briefwahlunterlagen
beantragen – entweder online unter www.bornheim.de/oliwa oder per
E-Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de. Das Wahlbüro weist darauf hin,
dass durch den Postzustellweg keine Garantie gegeben werden kann, dass
am 22. September 2020 beantragte Briefwahlunterlagen durch den
Postzusteller rechtzeitig vor dem Wahltag beim Wähler sind. Die
Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang von Briefwahlstimmen bei
der Stadtverwaltung Bornheim trägt der Wähler. Um sicherzugehen,
empfiehlt es sich also, die Wahlunterlagen persönlich abzuholen und
die ausgefüllten Wahlzettel im Wahlbüro im Rathaus auch wieder
abzugeben.
Wahlberechtigt sind Deutsche oder EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr
vollendet haben und mindestens seit dem 28. August 2020 im Wahlgebiet
wohnen. Das richtige Wahllokal findet man bequem online unter
www.bornheim.de/oliwa per
Klick auf den Link „Wo ist mein Wahlbüro?“. Anzugeben sind
Wohnort, Straße, Hausnummer und Postleitzahl. Nähere Informationen
erteilt das Wahlbüro der Stadt Bornheim unter den Rufnummern 02222
945-404, -413, -415 oder -416.
Hygieneregeln beachten
Auch bei der Stichwahl am 27. September 2020 wird das Hygienekonzept
zum Schutz vor Corona angewendet. Alle Wähler müssen im Wahllokal
oder in Warteschlangen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und werden
gebeten, die Möglichkeiten zur Handdesinfektion zu nutzen. In den
Wahllokalen stehen Einwegmasken zur Verfügung. Die Wahlhelfer selbst
sitzen hinter Hygieneschutzwänden und müssen daher keine Masken
tragen – außer wenn sie sich im Raum bewegen. Alle Flächen werden
regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Der Mindestabstand von 1,5
Metern muss eingehalten werden und am besten bringt man seinen eigenen
Stift mit. Die Wahlzeit endet um 18 Uhr. Danach werden die Stimmen
ausgezählt, die Ergebnisse können auf der städtischen Internetseite
verfolgt und eingesehen werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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