Gute Nachricht für Pferdefans
Unterschiedliche Regeln im Rhein-Sieg-Kreis
Region - (red) Achtung, Pferdeliebhaberinnen und Pferdeliebhaber: Der
Rhein-Sieg-Kreis hat eine aktualisierte Reitwegekarte! Die neue
Reitwegekarte erlaubt den Reiterinnen und Reitern seit Mitte Oktober
mehr Reitwegemöglichkeiten und eröffnet damit neue
Naturerlebnisse.
Aber Vorsicht: Vor dem Ausritt sollte auf jeden Fall in die Karte
geschaut werden, da für die Waldgebiete der Gemeinden rechts- und
linksrheinisch verschiedene Regelungen gelten:
Achtung: Verschiedene Regeln dies- und jenseits des Rheins!
In den Wäldern der Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid,
Ruppichteroth, Windeck sowie in Teilen der Städte Hennef, Lohmar und
Siegburg darf über den Gemeingebrauch an öffentlichen
Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen, Fahrwegen und privaten
Wegen geritten werden.
Hingegen ist das Reiten in den Waldgebieten der Gemeinde Alfter, der
Städte Bornheim, Sankt Augustin, Troisdorf sowie in Teilbereichen der
Waldgebiete von Swisttal und Wachtberg sowie von Bad Honnef,
Königswinter, Lohmar, Rheinbach, Siegburg und Hennef, nur auf den
nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
In allen anderen Waldgebieten gilt eine allgemeine Öffnung der
Reiterlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen, auf privaten
Straßen und Fahrwegen und auf den nach der Straßenverkehrsordnung
gekennzeichneten Reitwegen.
Grundsätzlich gilt auf allen Wegen, dass nur zum Zwecke der Erholung
und auf eigene Gefahr hin geritten werden darf. Hintergrund der neuen,
aktualisierten Reitwegekarte ist das neue Landesnaturschutzgesetz vom
1. Januar 2018.
Die neue Reitwegekarte des Rhein-Sieg-Kreises steht im Internet zum
Download bereit unter:
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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