Baden verboten
Wer im Rhein schwimmen geht, riskiert sein Leben

Von der Stadtgrenze bis zur Bootsrampe warnen seit 2005 Schilder vor den Gefahren des Badens im Rhein.  | Foto: Stadt Bornheim
  • Von der Stadtgrenze bis zur Bootsrampe warnen seit 2005 Schilder vor den Gefahren des Badens im Rhein.
  • Foto: Stadt Bornheim

Bornheim (red). Sommerliche Temperaturen und schönes Wetter locken jedes Jahr wieder viele Menschen an und in die Gewässer unserer Region und damit auch an den Rhein. Viele möchten sich abkühlen und lassen sich von der ruhigen Wasseroberfläche im Rhein täuschen, ohne die darin lauernden Gefahren zu erkennen.

Das Baden im Rhein ist zwar nicht generell verboten. Verboten ist allerdings das Baden im Bereich von 100 Metern vor und hinter Hafen- oder sonstigen Ein-und Ausfahrten oder Bauwerken wie Brücken und Wehren. Grundsätzlich weisen die Stadt Bornheim und die Feuerwehr hin, dass das Baden oder Schwimmen im Fluss mit lebensgefährlichen Risiken verbunden ist.

Sie appellieren vor allem an Eltern: Schwimmen Sie nicht im Rhein und lassen Sie Kinder nicht im Rhein baden oder unbeaufsichtigt am Ufer spielen! Denn der Übergang vom seichten Uferbereich bis zur Fahrrinne ist nicht fließend. Vielmehr fällt der Grund in Ufernähe steil ab.

Zusätzlich können der von Schiffen erzeugte Sog- und Wellenschlag ebenso wie natürliche Strömungen im Uferbereich lebensgefährlich sein. Denn selbst geübte Schwimmer sind meist nicht in der Lage, der starken Sogwirkung und den meist an den Spitzen der Kribben entstehenden Strudel lange standzuhalten. Die Sogwellen, die die Schiffe erzeugen, können im Uferbereich badende Kinder und Erwachsene in die Strömung ziehen. Im Notfall sollte man nicht versuchen, gegen die Strömung anzuschwimmen, sondern sich von ihr ans Ufer treiben lassen.

Um gar nicht erst in derartige Situationen zu kommen, raten Stadt und Feuerwehr, dem Wasser des Rheins fernzubleiben und vor allem Kinder nicht im Rhein baden oder spielen zu lassen. Besser ist es, die Sonne und die Schönheit der Landschaft vom sicheren Ufer aus zu genießen. Das gilt auch für das „Herseler Werth“. Denn die Insel steht unter Naturschutz und darf ohnehin nicht betreten werden. Auch wenn eine Rast dort für Bootsfahrer und Stand-Up-Paddler verlockend wäre, bittet die Stadt, sich von der Insel fernzuhalten, um Pflanzen und Tiere nicht zu beeinträchtigen.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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