Gebühren werden wieder fällig
Ab August wird wieder gezahlt
Brühl - (red) Coronakrise – Stadt erhebt ab August wieder Gebühren für
Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Mittagsverpflegung
Die Corona-Pandemie hat alle Bereiche des Lebens stark betroffen und
forderte Einschränkungen.Darunter fiel auch die Betreuung von Kindern
in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege, die seit dem
16.03.2020 teilweise gar nicht oder nur im Rahmen einer Notbetreuung
für einen eingeschränkten Kreis von Kindern stattfinden durfte. Auf
Vorschlag des Bürgermeisters Freytag hatte der Rat der Stadt Brühl
dem Erlass der vollen Monatsbeiträge für die
Kindertageseinrichtungen der Monate April bis einschließlich Juli
zugestimmt.
Auch das Entgelt für das Mittagessen in den städtischen
Kindertagesstätten war in diesen Monaten nicht zu zahlen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) wird den Kommunen für die Monate
April und Mai die Hälfte des Einnahmeausfalles aus den Beiträgen
für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege erstatten und
für die Monate Juni und Juli ein Viertel der Einnahmeausfälle. Dabei
wird für diese zwei Monate von einer hälftigen Beteiligung der
Eltern an den Beiträgen ausgegangen.
Die Stadt Brühl sah jedoch die Notwendigkeit, im Rahmen der
Corona-Pandemie alle Eltern für diese Monate vollständig von den
Beiträgen zu befreien und der wirtschaftlichen Situation gerecht zu
werden.
Die Regelbetreuung in den Kindertageseinrichtungen wird ab dem
17.08.2020 in vollständiger Form aufgenommen. Für den Monat August
erfolgen vom Land NRW keine Erstattungen.
Die Stadt Brühl erhebt die Beiträge, wie auch in den vergangenen
Jahren, ab Beginn des Kindergartenjahres zum 1. August.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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