Europawahl 2024
Ab Montag hat das Briefwahlbüro geöffnet
Brühl (red). Wer bei der anstehenden Europawahl am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab Montag, 13. Mai öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro.
Dieses befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses A, Uhlstraße 3, Sitzungsraum A 013. Der Zugang erfolgt über den südlichen Seiteneingang im Bereich des Durchgangs Richtung Schlosspark und wird durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
Das Briefwahllokal kann zudem barrierefrei über den Haupteingang des Rathauses A erreicht werden. Für Wählerinnen und Wähler mit Geheinschränkungen stehen daher Hilfskräfte bereit, die bei Bedarf den barrierefreien Zugang ermöglichen.
Das Briefwahlbüro ist bis zum Freitag vor der Wahl Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 16 Uhr, Donnerstag vom 7.30 bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Samstag von 10 bis 12.30 Uhr (18. und 25. Mai sowie 1. Juni 2024) geöffnet.
Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können auch formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden. Darüber hinaus ist unter www.bruehl.de/europawahl.aspx ein Online-Antrag auf der Internetseite der Stadt hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die seit dem 7. Mai übersendet werden. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.
Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, 7. Juni, 18 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt, nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Weitere Informationen unter den Telefonnummern 02232 79-2820, 02232 79-2850, 02232 79-2920 und 02232 79-2881. Fragen werden auch unter folgender Mailadresse beantwortet: wahlbuero@bruehl.de.
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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