Brühler müssen ab 2021 mehr zahlen
Abfall, Abwasser, Straßenreinigung und Friedhof ...

Foto: Stadt Brühl

Brühl - (red) Ab dem 1. Januar 2021 werden die Gebühren für die Bereiche
Abwasser, Abfall, Straßenreinigung und Friedhof in der Stadt Brühl
angehoben. Das teilt das Bürgermeisterbüro jetzt in einer
Pressemitteilung mit.

Die Höhe der Gebühren wird jährlich durch eine Gebührenkalkulation
ermittelt. Ermittelt werden hierbei voraussichtlich entstehenden
Kosten. Allgemeine Kostensteigerungen, wie beispielsweise jährliche
Tariferhöhungen oder die Erhöhung der Deponiegebühren durch
gestiegene Abfallmengen führen dazu, dass auch die Gebühren
entsprechend angepasst werden müssen. Darüber hinaus mache auch die
seit Jahren bestehende Unterdeckung eine Gebührenanpassung notwendig,
heißt es in der Pressemitteilung.

Unter anderem gab es bei den Straßenreinigungsgebühren zwischen 2002
und 2018 keine Erhöhung. Das aber habe dazu geführt, dass für eine
kostendeckende Gebühr in 2018 eine massive Erhöhung notwendig
gewesen wäre. Deshalb habe man beschlossen, die Gebühren sukzessive
zu erhöhen, damit auf die Bürger sowie Geschäftsleute nur eine
moderate Belastung zukomme. Eigentümer, deren Grundstück durch eine
Haupterschließungs- oder Hauptverkehrsstraße erschlossen wird,
zahlen ab Januar 2021 bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung
der Fahrbahn eine jährliche Benutzungsgebühr von 3,43 Euro je Meter
Grundstücksseite. Bisher betrug die Gebühr 3,10 Euro.
Grundstückseigentümer an Fußgängergeschäftsstraßen oder
verkehrsberuhigten Geschäftsstraßen zahlen anstatt bisher 14,50 Euro
künftig 16,39 Euro. Wird durch den Stadtservicebetrieb mehrmals
wöchentlich gereinigt, so vervielfältigen sich die Gebühren
entsprechend.

Auch die Abwassergebühren steigen, um voraussichtlich anfallenden
Kosten zu decken. Der Gebührensatz für einen Kubikmeter
Schmutzwasser wird von 1,90 auf 2,40 Euro und der für
Niederschlagswasser von 1,38 auf 1,45 Euro pro Quadratmeter
befestigter abflusswirksamer Fläche erhöht. Da aber in 2019 der bis
dahin geltende Schlüssel für die Zuordnung der Kosten der
Abwasserbeseitigung auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasser
verursachergerecht verändert wurde, werde sich trotz der
Gebührenerhöhung ab 2021 die Gebührenbelastung für den
Modellhaushalt um 5 Prozent weniger als in 2018 senken. Ebenfalls gibt
es eine Anhebung der Abfallgebühren: hier wird die Jahresgebühr für
die 14-tägige Entleerung je 80 Liter-Tonne künftig 158 statt bisher
126, bei einer 120 Liter-Tonne 237 statt bisher 190 und bei einer 240
Liter-Tonne 474 statt bisher 379 Euro gezahlt werden.

Abschließend steigen die Friedhofsgebühren. Hier hat die letzte
Gebührenanpassung im Jahr 2018 stattgefunden. Kostensteigerungen in
diesem Bereich würden aber nun eine Neukalkulation der Gebühren und
eine entsprechende Anpassung erforderlich machen. Die neuen,
gestaffelten Gebühren für Wahl- und Reihengräber können auf der
Website des Stadtservicebetriebes eingesehen werden:
www.stadtservice-bruehl.de.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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