Geändertes Büro
Briefwahl im Erdgeschoss

Wegen der Umbauarbeiten ist das Briefwahlbüro jetzt im Rathaus A im Erdgeschoss, Uhlstraße 3. | Foto: Stadt Brühl
  • Wegen der Umbauarbeiten ist das Briefwahlbüro jetzt im Rathaus A im Erdgeschoss, Uhlstraße 3.
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Brühl - (red) Wer bei der anstehenden Kommunal- und Integrationsratswahl am
Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie
immer die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Ab
Montag, 17. August 2020 öffnet die Stadt Brühl das Briefwahlbüro.
Wegen der laufenden Bauarbeiten zum Neubau des Rathauses B am Steinweg
befindet sich das Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses A,
Uhlstr. 3, Sitzungsraum A 013. Der Zugang erfolgt coronabedingt nicht
über den Haupteingang, sondern über den südlichen Seiteneingang im
Bereich des Durchgangs Richtung Schlosspark und wird durch
entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Das Briefwahllokal ist
nicht direkt barrierefrei zu erreichen. Für Wählerinnen und Wähler
mit Geheinschränkungen stehen daher Hilfskräfte am Seiteneingang
bereit, die bei Bedarf einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Beim
Betreten des Rathauses sind die üblichen Hygienemaßnahmen
einzuhalten. Abstand halten und das Tragen einer Maske ist daher, wenn
nicht aus gesundheitlichen, attestierten Gründen unmöglich,
erforderlich.

Das Briefwahlbüro ist bis zum Freitag vor der Wahl von montags bis
samstags wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 16 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 18
Uhr, Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Samstag von 10 bis 12.30 Uhr.

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig
unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines
(Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Briefwahlunterlagen
können auch formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail
(wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden. Darüber hinaus ist ein
Online-Antrag auf der Internetseite der Stadt Brühl (www.bruehl.de)
hinterlegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der
Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab 15. August 2020 übersandt
wird. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Eine telefonische
Antragstellung ist nicht zulässig.

In dem Wahlscheinantrag ist die Möglichkeit enthalten, Unterlagen
auch für eine eventuelle Stichwahl zu beantragen. Bei einer Stichwahl
erfolgt keine erneute Wahlbenachrichtigung.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den
Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch
schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im
Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den
Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.

Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der
Freitag vor dem Wahltag, 11. September, 18 Uhr. Danach kann ein
Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt,
nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse
geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die
bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert,
dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die
Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 79-2820, 02232 79-2850,
02232 79-2920 und 02232 79-2881. Fragen werden auch unter folgender
Mailadresse beantwortet: wahlbuero@bruehl.de

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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