Übergabe von Förderbescheiden
Brühler Projekte werden konkretisiert und umgesetzt
Brühl - (red) Mit zwei Förderbescheiden im Gepäck kehrte Bürgermeister
Dieter Freytag von seinem Besuch bei der Kölner
Regierungspräsidentin Gisela Walsken zurück nach Brühl.
Nachdem im April bekannt gegeben wurde, dass Brühl in das
Städtebauförderprogramm des Landes NRW 2021 aufgenommen wurde und
1,894 Millionen Euro Fördermittel erhält, konnte Bürgermeister
Freytag den Förderbescheid für das ISEK Innenstadt Brühl 2.0 von
der Regierungspräsidentin persönlich entgegennehmen.
Die Fördergelder werden insbesondere für die nach Abschluss der
Neubauarbeiten des Rathauses geplante Umgestaltung des angrenzenden
Janshofes verwendet. Das Programmjahr 2021 hat zuwendungsfähige
Gesamtkosten in Höhe von rund 3,156 Mio. Euro – hiervon 852.000
Euro Bundesmittel und 1.041.413 Euro Landesmittel. Dies entspricht
einem Fördersatz von 60 Prozent, so dass die Stadt Brühl einen
Eigenanteil von 1,262 Mio. Euro trägt.
Projekte, die in Zukunft umgesetzt werden sollen sind die
Umgestaltungen des „Clemens-August-Campus“ und „Kölnstraße“
sowie die Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes. Hierfür sind
entsprechende Folgeanträge, jeweils zum 30. September eines Jahres,
zu stellen.
Die Regierungspräsidentin sagte eine weiterhin konstruktive
Begleitung des Gesamtprojektes zu.
Den zweiten Förderbescheid erhielt BGM Freytag zugunsten des
„Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren des
Landes NRW“. Dieses soll Städte und Gemeinden in die Lage
versetzen, ad-hoc-Maßnahmen zur Stabilisierung und Revitalisierung
der Innenstädte und Zentren ergreifen zu können.
Auch eine attraktive Stadt wie Brühl müsse sich den Entwicklungen
stellen, die derzeit viele Innenstädte erleben: Herausforderungen wie
starke Konkurrenz im Online-Handel und verändertes Konsumverhalten
der Kundinnen und Kunden schwächen unsere Zentren.
Der Lockdown im Zuge der Corona-Pandemie habe die Entwicklungen
erheblich beschleunigt. Es zeichne sich ab, dass auch in Brühl
Geschäfte schließen werden und zusätzlicher Leerstand entstehen
würde, in dem über Förderung und durch ein Zwischenmietmodell neue
Nutzungen etabliert werden könnten.
Der Fokus soll dabei auf besonders frequenzbringenden Angeboten wie
zum Beispiel Einzelhandel- oder Gastronomie-Startups und Showrooms des
regionalen Online-Handels liegen. Mit Unterstützung des
Sofortprogramms und der Stadt Brühl können leerstehende Ladenlokale
für höchstens zwei Jahre zu 20 Prozent der alten Kaltmiete
angemietet werden; Interessierte können sich ab sofort an das
Citymanagement wenden. Im Rahmen der Förderung sollen zudem die
Sortimente der Brühler Innenstadt, die Nutzenden, sowie die einkaufs-
und freizeitbezogenen Wegebeziehungen untersucht werden. Dieser
Prozess soll durch eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger in Form von Bürgerforen und Workshops begleitet werden.
Außerdem wurden die Förderung der Entwicklung von neuen digitalen
Angeboten und Bausteinen für die Hiero Brühl App, zusätzliche
personelle Aufwände sowie Maßnahmen des Innenstadtmarketings und der
Öffentlichkeitsarbeit beantragt. Die Stadt Brühl hat insgesamt rund
427.000 Euro beim Land NRW beantragt, mit den zugesagten Mitteln
wurden alle Maßnahmen bewilligt. Diese werden vom Land mit 90 Prozent
gefördert. Die Stadt Brühl trägt den kommunalen Eigenanteil in
Höhe von 10 Prozent.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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