In Brühl
Das Briefwahlbüro hat geöffnet

Foto: VRD/stock.adobe.com
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Bundestagswahl am 23. Februar: Wer nicht wählen gehen kann, kann jetzt Briefwahlunterlagen beantragen

Brühl (red). Wer bei der anstehenden Bundestagswahl (23. Februar 2025) nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat wie immer die Möglichkeit, die eigene Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses B, Steinweg 1, Will-Küpper-Saal. Der barrierefreie Zugang erfolgt über den Haupteingang im Foyer oder über den Seiteneingang am Janshof und wird durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

Das Briefwahlbüro ist bis einschließlich Freitag, 21. Februar montags von 7.30 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr, freitags von 7.30 bis 13 Uhr und Samstag, 15. Februar von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen.

Briefwahlunterlagen können formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) angefordert werden. Darüber hinaus ist ein Online-Antrag auf der Website der Stadt Brühl hinterlegt: https://www.bruehl.de/bundestagswahl.aspx. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab dem 27. Januar verschickt werden. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Sofern bereits ein Briefwahlantrag auf anderem Wege gestellt wurde, ist der in der Wahlbenachrichtigung beigefügte Briefwahlantrag nicht mehr zu stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden. Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, 21. Februar, 15 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden persönlich ausgehändigt, nach Hause gesandt oder auch an eine andere, angegebene Adresse geschickt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird, sich die bevollmächtigte Person ausweisen kann und schriftlich versichert, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit der Bundestagswahl wird dringend empfohlen, statt der Briefwahl die Urnenwahl in den Wahllokalen am Wahlsonntag, 23. Februar, durchzuführen.

Weitere Informationen unter 02232 79-2850, 02232 79-2920 und 02232 79-2881. Oder: wahl

buero@bruehl.de.

Redakteur/in:

Montserrat Manke

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