Kiffen: Legal ab dem 1. April
Der neue Brühler Highmatverein ist in Hochstimmung
Brühl. Ab Ostermontag, 1. April, greift die Teillegalisierung von Cannabis. Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene künftig in der Öffentlichkeit bei sich haben. 50 Gramm sowie bis zu drei Pflanzen dürfen es zu Hause sein. Der Konsum war bisher nur hinter verschlossenen Türen erlaubt. Ab dem 1. April wird Kiffen unter bestimmten Bedingungen auch in der Öffentlichkeit legal. So zum Beispiel in Fußgängerzonen ab 20 Uhr und mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu Kitas, Schulen, Spielplätzen und Sportstätten. Wer Cannabis in der Schlossstadt legal erlangen will, kann dies beim neuen Cannabis Culture Club Brühl (CCCB) tun. "Wir sind natürlich sehr erfreut über die von uns ersehnte Teillegalisierung und können jetzt endlich zum 1. Juli loslegen. Zurzeit testen wir verschieden Sorten für den Anbau. Wir haben bereits über 100 feste Mitglieder. Täglich erreichen uns mehrere Anfragen", so Vorsitzender Sven Steiger. Der CCCB stehe für einen bewussten Umgang mit Cannabis, Gesundheits- und Jugendschutz und wolle den Schwarzmarkt mit seinen gefährlichen Beimischungen verdrängen. Das neue Gesetz sorgt in der Schlossstadt für hitzige Diskussionen: Eine überfällige Entkriminalisierung für die einen, ein riskanter Zug für die anderen. Anfragen des Brühler Schlossboten bei der Stadtverwaltung und der Polizei zur Kontrollierbarkeit der neuen gesetzlichen Regelungen offenbarten große Ratlosigkeit. Die Polizeigewerkschaft hält die Regelungen gar für unkontrollierbar.
Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:Hans Peter Brodüffel aus Brühl |
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