Brühl aktuell
Gericht: Belvedere-Sperrung voraussichtlich rechtmäßig

Brühl. Die vierwöchige Sperrung des Parkplatzes auf dem Belvedere sowie die beschränkte Sperrung der Kölnstraße für den Individualverkehr anlässlich von "Brühl macht Platz!" sind voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss von heutigen Tag entschieden. Zur Begründung führt das Gericht aus: Um die durch die Veranstaltung entstehenden Nutzungskonflikte und die damit verbundenen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer aufzulösen, war die Stadt berechtigt, die Nutzung des Platzes Belvedere als Parkraum für den Veranstaltungszeitraum zu untersagen. Gleiches gilt für den von der Sperrung ebenfalls betroffenen Streckenabschnitt der Kölnstraße. Denn da die Nutzung des Platzes Belvedere als Parkraum für den vierwöchigen Zeitraum untersagt ist, besteht die konkrete Gefahr, dass Parkplatzsuchende, die erfolglos den Belvedere angefahren haben, den Verkehr auf der Kölnstraße zum Erliegen bringen. Üblicherweise macht dieser Parksuchverkehr mit 6000 Fahrzeugbewegungen am Tag einen Großteil des Verkehrsaufkommens in einer Straße aus, die durch einen hohen Fußgängerverkehr geprägt ist und in der eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gilt. Mit der Sperrung begegnet die Stadt Brühl der nachvollziehbaren Gefahr eines Verkehrskollapses. Die verkehrsregelnden Maßnahmen sind auch ermessensgerecht ergangen. Insbesondere hat die Stadt Brühl diese inhaltlich, räumlich und zeitlich auf das nötige Mindestmaß beschränkt.

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom heutigen Tag: Vierwöchige Sperrung des Belvedere ist voraussichtlich rechtmäßig. In zwei Wochen kann der Belvedere wieder als Parkplatz genutzt werden.  Foto Brodüffel

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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