Kindergärten schließen
In Brühl gilt die Betreuungsgarantie

Foto: Pixabay (Symbolfoto)

Brühl - (red) Familienminister Joachim Stamp appelierte an die Kommunen, die
Kindertagesbetreuung vom 14. Dezember bis 10. Januar 2021 auf ein
Minimum zu reduzieren. Allerdings wird ein Betretungsverbot wie im
Frühjahr nicht ausgesprochen.

Bürgermeister Dieter Freytag greift den Appell auf und unterstreicht,
dass das Kita-Angebot nur im Notfall genutzt werden sollte. Da die
Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren für viele Familien
arbeitsfreie Tage sind, hofft er, dass das Betreuungsangebot der Kitas
möglicherweise gar nicht von allen in Anspruch genommen werden muss.
Ansonsten sollte – wenn machbar – von der Möglichkeit Gebrauch
gebracht werden, Beruf und Betreuung zu vereinbaren. Ziel soll es
sein, den Kita-Betrieb im genannten Zeitraum auf ein Minimum zu
reduzieren.

Für alle Eltern, für die das Kindertagesbetreuungsangebot
unverzichtbar ist, gilt jedoch die Betreuungsgarantie, denn kein Kind
soll Schaden nehmen. „Ich erlebe im Rahmen der nun schon über
Monate andauernden Pandemie bei meinen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ein großartiges Engagement. Dafür bin ich sehr dankbar
und spreche insbesondere den Fachkräften in den
Betreuungseinrichtungen ein großes Lob aus, dass sie in diesem
bedeutsamen Bereich bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
gehen, um den Kindern, die oftmals unter den ohnehin schon schwierigen
Umständen leiden, Halt, Geborgenheit und Normalität zu bieten.“

Alle Eltern werden daher gebeten, sich vertrauensvoll an die
jeweiligen Leitungen zu wenden, um persönliche Umstände und Wünsche
abzusprechen.

Letztendlich gehe es darum, durch ein weiteres Herunterfahren des
gesellschaftlichen Lebens auf das explodierende Infektionsgeschehen
und die angespannte Lage auf den Intensivstationen zu reagieren. Auch
die Kindertagesbetreuung könne hier einen Beitrag leisten.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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