Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft
In Brühl wollen zwölf Menschen ihr Geschlecht ändern
Brühl. Seit dem 1. November ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Ein ärztliches Gutachten oder richterlicher Beschluss sind nicht mehr erforderlich. Das Standesamt Brühl hat bisher zwölf Erklärungswünsche zu Geschlechtsänderungen erhalten. Unter den sieben Männern haben fünf Änderungen in weiblich und zwei in divers beantragt. Unter den fünf Frauen drei in männlich und zwei in divers. Das neue Gesetz ersetzt das bisherige in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz mit seinen demütigenden Prozeduren für Betroffene. Weitere Informationen zum Verfahren unter www.bruehl.de/erklaerungen-zu-namensaenderungen.aspx
Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:Hans Peter Brodüffel aus Brühl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.