Weitreichende Lockerungen in NRW geplant
In den Startlöchern
Ab kommenden Freitag gilt in NRW eine neue Schutzverordnung, die einen drei Stufenplan vorsieht.
Es gibt also Hoffnung für die Gastronomie, für Kulturbetriebe und für Fitnessstudios.
Stufe 1 greift bei einer Inzidenzzahl unter 35,Stufe 2 bei einer Sieben-Tage- Inzidenz von 35 bis 50 und Stufe 3 bei einer Inzidenz 50bis 100.
Bei Freizeitparks kommt es auch auf die landesweite Inzidenz an.
In der Außengastronomie gilt in Stufe 3 weiterhin die Testpflicht.
In Stufe 2 ist nur drinnen Testpflicht.
Liegt die Sieben-Tage- Inzidenz in der jeweiligen Kommune unter 50, darf in Fitnessstudios wieder trainiert werden.
Gleiches gilt bei Öffnungen von Bädern, Saunen, Indoorspielplätzen, Freizeitparks und Spielbanken, wobei die Personenzahl begrenzt ist.
Freibäder dürfen bei einer Inzidenz unter 35 in einer Stadt oder einem Kreis ohne Test besucht werden, Bordelle mit Test.
In Kommunen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wird im Einzelhandel Einkaufen ohne einen negativen Corona-Test möglich.
Hierbei muss der Wert fünf Werktage unter 100 liegen.
Treffen im öffentlichen Raum ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ohne Begrenzung für Angehörige zweier Haushalte erlaubt.
In Stufe 2 dürfen sich Personen aus drei Haushalten treffen, mit Test zehn Personen aus mehreren Haushalten.
Bei einer Inzidenz unter 35 liegt die Grenze bei fünf Haushalte beziehungsweise 100 Personen.
Zu Konzerten, Theater, Oper und Kinos können bis zu 250 Personen mit festem Sitzplan und einem negativen Testergebnis zugelassen werden, wenn in den Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt.
LeserReporter/in:Heike Löhrer aus Brühl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.