Stadt erlässt wieder ein Verbot
Kein Glas und keine Flaschen an den Zügen!
Glas- und Glasflaschenverbot in Brühl-Schwadorf und Brühl-Badorf
Brühl (red). Anlässlich der Karnevalsumzüge Freitag, 9. Februar in Brühl-Schwadorf und Samstag, 10. Februar 2024 in Brühl-Badorf hat die Stadt Brühl im Umfeld der Kirche St. Severin (Hermann-Faßbender-Straße, Oberstraße zwischen An der Hohlen Gasse und Flechtenweg, Severinstraße) und der Kirche St. Pantaleon (Auf der Kehre, Wingertsberg, Badorfer Straße zwischen Kirchweg und Wolfsgasse) wie in den Jahren 2017 bis 2020 durch Allgemeinverfügung ein Glas- und Glasflaschenverbot erlassen. Die Verbote gelten jeweils drei Stunden vor den Umzügen und bis drei Stunden nach den Umzügen.
In den Bereichen um die jeweiligen Dorfkirchen haben bei den vergangenen Umzügen auf engem Raum sehr viele Menschen, insbesondere Jugendliche und Heranwachsende, Straßenkarneval gefeiert und dabei alkoholische Getränke in großen Mengen verzehrt. Die Beobachtungen von Polizei und Stadt Brühl haben gezeigt, dass die Feiernden die Getränke hauptsächlich in Glasflaschen mitbringen. Die leeren Flaschen werden überwiegend nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern einfach auf den Boden gestellt, in den Rinnstein geworfen, fallengelassen oder bewusst zerschlagen. Aufgrund der Vielzahl der Feiernden und der unsachgemäß entsorgten Flaschen werden diese zu Stolperfallen. Die Flaschen werden – versehentlich und auch bewusst – weggetreten und zersplittern.
Die Fülle an Glasflaschen und Glasscherben verursachen beim Hineinfallen und Hineintreten mitunter lebensbedrohende Verletzungen und führen schließlich bei den am Umzug teilnehmenden Fahrzeugen wie auch bei den Dienst- und Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Hilfsdiensten, Ordnungsdienst der Stadt Brühl sowie Stadtservicebetrieb zu Reifenschäden. Insbesondere Reifenschäden an Fahrzeugen für den Rettungsdiensteinsatz können dazu führen, dass akute lebensrettende Einsätze nur mit erheblicher Zeitverzögerung durchgeführt werden können.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass frühere Maßnahmen nicht ausreichten, die erheblichen Gefahren durch Gläser, Glasflaschen und Scherben zu verhindern. Aus diesem Grunde erlässt die Stadt Brühl seit dem Jahr 2017 zum Schutz der Allgemeinheit das Glas- und Glasflaschenverbot als Allgemeinverfügung.
In vielen Kommunen werden mit einem Glasverbot durchgängig positive Erfahrungen gemacht. Dies bestätigen Polizei, Ordnungsbehörden, Jugendämter, Zugteilnehmende, Anwohnerinnen und Anwohner, Zuschauerinnen und Zuschauer und auch die Feiernden selbst.
Der Appell richtet sich grundsätzlich an alle Jecken und gilt für alle Karnevalszüge in Brühl. Bitte vermeiden Sie, auch beim Närrischen Elias, Glasflaschen zum Schutz der Allgemeinheit.
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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